Sozialversicherung Digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wurde digitalisiert.
Arbeitgeber beantragen daher Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab 2024 nur noch elektronisch.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für Unternehmen wichtig, die für öffentliche Aufträge bieten. Damit bescheinigen Krankenkassen, dass ein Unternehmen pünktlich und regelmäßig die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Ab dem 01.01.2024 wird das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung durch ein vollständig digitalisiertes Verfahren ersetzt.
Bietende bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beantragen daher Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab diesem Zeitpunkt elektronisch. Da sich der Bedarf für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt, wird das Verfahren als Zusatzmodul „elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren UB (Unbedenklichkeitsbescheinigung“) zum Basismodul in den Entgeltabrechnungsprogrammen deklariert. Das heißt, nicht alle systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramme bieten die digitale Umsetzung an.
Eine Beantragung ist ab Juli 2024 auch über das SV-Meldeportal möglich. Die Rückmeldung durch die Krankenkasse erfolgt ebenfalls elektronisch.
- Umlagesätze der mhplus: Änderung zum 01.01.2024 Zum 01.01.2024 passt die mhplus ihre Sätze zur Umlageversicherung U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft) an.
- Elternzeitmeldungen Bislang haben Arbeitgeber beim Beginn einer Elternzeit Unterbrechungsmeldungen an die Krankenkassen geschickt.
- Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze 2024 Der Bundesart hat der "Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024" in seiner Sitzung am 24.11.2023 zugestimmt.