Rund um Leistungen in der Pflege Im Alter gut versorgt
Um das Thema Pflege kommt kaum jemand herum. Denn viele Menschen wünschen sich, im Alter gut und zuverlässig versorgt zu sein. Am liebsten zu Hause. Gleichzeitig bedeutet Pflege viel Verantwortung für die Angehörigen. Setzen Sie deswegen auf einen kompetenten Partner.
Pflege ist nicht gleich Pflege
Einen Angehörigen zu pflegen oder sich um seine bestmögliche Versorgung zu kümmern bedeutet viel. Am Anfang vor allem Unsicherheit, wie Angehörige dieser Verantwortung gerecht werden können. Wir führen Sie zuverlässig durch den Dschungel der Vorschriften und Möglichkeiten.
Änderungen in der Pflegeversicherung Das Wichtigste im Überblick
Ab 1. Januar 2024: Höhere Leistungen in der häuslichen Pflege
Die häusliche Pflege soll gestärkt werden. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung werden daher um 5 Prozent erhöht.
Pflegegrad | Pflegegeld (gültig 01.01.2017 bis 31.12.2023) | Pflegegeld (gültig ab 01.01.2024) |
Pflegegrad 2 | 316,00 Euro | 332,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 545,00 Euro | 573,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 728,00 Euro | 765,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 901,00 Euro | 947,00 Euro |
Pflegegrad | Pflegesachleistungen (gültig 01.01.2017 bis 31.12.2023) | Pflegesachleistungen (gültig ab 01.01.2024) |
Pflegegrad 2 | 724,00 Euro | 761,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 1363,00 Euro | 1432,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 1693,00 Euro | 1778,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 2095,00 Euro | 2200,00 Euro |
Wir entlasten Sie bei Ihrem Eigenanteil in der vollstationären Pflege
Ab 01. Januar 2024 übernehmen wir mehr am prozentualen Anteil, den Sie an das Pflegeheim leisten. Den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Die Höhe unseres Anteils hängt davon ab, wie lange Sie bereits in einer vollstationären Pflege wohnen.
Dieser berechnet sich dann wie folgt:
Aufenthalt im Heim mit mindestens Pflegegrad 2 | Zuschuss bis 31.12.2023 | neuer Zuschuss ab 01.01.2024 |
in den ersten 12 Monaten | 5 % | 15 % |
ab dem 13. Monat bis 24. Monat | 25 % | 30 % |
ab dem 25. Monat bis 36. Monat | 45 % | 50 % |
ab dem 37. Monat | 70 % | 75 % |
Den Zuschlag ermittelt Ihre mhplus für Sie und überweist ihn direkt an das Pflegeheim. Ein separater Antrag ist dafür nicht notwendig.
Verhinderungs-Pflege
Neue Leistungen ab 01.01.2024 – Für Pflegebedürftige unter 25 mit Pflegegrad 4 oder 5
Sie sind unter 25 Jahre alt? Sie haben mindestens Pflegegrad 4? Und die Ersatzpflege wird ab dem 01.01.2024 erbracht?
Dann übernehmen wir folgende Leistungen:
- Die Kosten einer Ersatzpflege werden für längstens 8 Wochen (56 Tage) übernommen.
- Die Leistungen der Kurzzeitpflege können übertragen werden. Der Zuschuss erhöht sich dann um bis zu 1.774,00 Euro. Auf insgesamt 3.386,00 Euro.
Die Ersatzpflege wird von bis zum 2. Grad verwandten oder verschwägerten durchgeführt?
Dann zahlen wir die Aufwendungen bis zur 2-fachen Höhe Ihres Pflegegeldes. Zusätzlich können Sie Fahrkosten und Verdienstausfall bekommen.
Insgesamt bis zu 3.386,00 Euro pro Jahr.
Es ist keine Vorpflegezeit von 6 Monaten notwendig.
Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen ab 01.01.2024 pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden.
Bisher war das Pflegeunterstützungsgeld auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt.
Ab 1. Januar 2025: Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden ab 01.01.2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Die genauen Leistungsbeträge erfahren Sie unten. Sie beziehen bereits laufende Pflegeleistungen? Die Beträge passen wir für Sie an.
Pflegegeld
Pflegegrad | Pflegegeld (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2024) | Pflegegeld (gültig ab 01.01.2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 332,00 Euro | 347,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 572,00 Euro | 599,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 764,00 Euro | 800,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 946,00 Euro | 990,00 Euro |
Pflege-Sachleistungen
Pflegegrad | Pflegesachleistungen (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2024) | Pflegesachleistungen (gültig ab 01.01.2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 761,00 Euro | 796,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432,00 Euro | 1.497,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778,00 Euro | 1.859,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200,00 Euro | 2.299,00 Euro |
Entlastungs-Betrag
Pflegegrad | Entlastungs-Betrag (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2024) | Entlastungs-Betrag (gültig ab 01.01.2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 1 bis 5 | 125,00 Euro | 131,00 Euro |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPa)
Pflegegrad | DiPa (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2024) | DiPa (gültig ab 01.01.2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 1 bis 5 | 50,00 Euro | 53,00 Euro |
Verhinderungs-Pflege
Pflegegrad | Verhinderungs-Pflege | Verhinderungs-Pflege |
---|---|---|
Pflegegrad 2 bis 5 | 1.612,00 Euro | 1.685,00 Euro |
Ambulant betreute Wohngruppen
Pflegegrad | Wohngruppenzuschlag | Wohngruppenzuschlag |
---|---|---|
Pflegegrad 1 bis 5 | 214,00 Euro | 224,00 Euro |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Pflegegrad | Pflegehilfsmittel (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2024) | Pflegehilfsmittel (gültig ab 01.01.2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 1 bis 5 | 40,00 Euro | 42,00 Euro |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Pflegegrad | Wohnumfeld | Wohnumfeld |
---|---|---|
Pflegegrad 1 bis 5 | 4.000,00 Euro | 4.180,00 Euro |
Vollstationäre Pflege
Pflegegrad | Vollstationäre Pflege (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2024) | Vollstationäre Pflege (gültig ab 01.01.2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125,00 Euro | 131,00 Euro |
Pflegegrad 2 | 770,00 Euro | 805,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262,00 Euro | 1.319,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775,00 Euro | 1.855,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005,00 Euro | 2.096,00 Euro |
Kurzzeit-Pflege
Pflegegrad | Kurzzeit-Pflege (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2024) | Kurzzeit-Pflege (gültig ab 01.01.2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 2 bis 5 | 1.774,00 Euro | 1.854,00 Euro |
Tages- und Nachtpflege
Pflegegrad | Tages- und Nachtpflege (gültig 01.01.2024 bis 31.12.2024) | Tages- und Nachtpflege (gültig ab 01.01.2025) |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 689,00 Euro | 721,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298,00 Euro | 1.357,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612,00 Euro | 1.685,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995,00 Euro | 2.085,00 Euro |
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