Ein starker Partner von Anfang an mhplus für Studierende
Alles ist neu, aufregend und manchmal auch richtig kompliziert. Dann ist es gut, sich auch im neuen Lebensabschnitt in Sachen Gesundheit auf jemanden verlassen zu können. Deshalb haben wir unsere Leistungen nach Ihren Bedürfnissen entwickelt.
Erstklassiger Service und tolle Leistungen
Außerdem Ihr Plus ...
Berechnen Sie Ihren finanziellen Vorteil
Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge für Studierende
Die studentische Versicherung besteht grundsätzlich bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden.
Kann die studentische Kranken- und Pflegeversicherung nicht (mehr) durchgeführt werden (zum Beispiel auch bei Aufnahme Promotionsstudium), können Sie sich freiwillig versichern. Dann richtet sich der Beitrag nach Ihren Einnahmen. Welche Beiträge Sie zahlen müssen hängt von einigen Faktoren ab.
Als Studierende können Sie bis zum 25. Geburtstag bei Ihren Eltern kostenfrei mitversichert bleiben.
Haben Sie Wehrdienst oder einen anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) geleistet? Haben Sie Ihr Studium deshalb unterbrochen oder später begonnen? Dann verlängert sich die Familienversicherung um genau diese Zeit, maximal jedoch um 12 Monate.
Studierende sind bei der mhplus kostenfrei versichert, wenn sie bei den Eltern mitversichert sind.
Ihre Kinder können dann ebenfalls kostenfrei über die Großeltern familienversichert werden - im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen.
Die kostenfreie Familienversicherung ist möglich, wenn das monatliche Einkommen im Jahr 2024 regelmäßig nicht höher als 505,00 Euro ist.
Zum 01.10.2022 wurde eine zweite Einkommensgrenze ausschließlich für Personen, die einen sog. Minijob (= geringfügige Beschäftigung) haben, in Höhe von 538,00 Euro eingeführt. Dies bedeutet, dass bei diesem Personenkreis die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung mit ggf. weiteren steuerpflichtigen Einkünften zusammengerechnet werden müssen.
Bei Überschreitung dieser Grenze von 538,00 Euro endet die Familienversicherung kraft Gesetzes. Für Personen, die keine geringfügige Beschäftigung ausüben, gilt weiterhin die Grenze von 505,00 Euro (auch wenn Sie als Werkstudent arbeiten).
Folgende monatliche Beiträge gelten in der studentischen Versicherung:
- Krankenversicherung: 109,27 Euro
- Pflegeversicherung: 34,20 Euro
- Pflegeversicherung (beim Nachweis von Kindern): 29,07 Euro
Was Studierende außerdem beachten sollten
Ein Studium eröffnet viele Möglichkeiten: Freiheit, Unabhängigkeit, eigene Entscheidungen treffen. Gehen Sie in Sachen Krankenversicherung auf Nummer Sicher. Deswegen haben wir Ihnen weitere nützliche Informationen zusammen gestellt:
Die wichtigsten Fragen rund um eine wichtige Entscheidung FAQs zum Kassenwechsel
Genießen Sie den umfassenden Schutz einer der besten gesetzlichen Krankenkasse.
Sie können sofort zur mhplus wechseln:
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Wechsel im Versicherungsverhältnis, zum Beispiel Arbeitgeberwechsel
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Beginn einer Beschäftigung, auch erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung
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Beginn einer Ausbildung, auch erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung
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Ende der Familienversicherung, zum Beispiel bei Scheidung oder eigener Erwerbstätigkeit
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Aufnahme eines Studiums, auch erstmalige Aufnahme eines Studiums
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Start in die Selbstständigkeit, auch erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Das alles trifft nicht auf Sie zu? Sie können trotzdem zur mhplus wechseln, wenn Sie schon 12 Monate Ihrer Krankenkasse Mitglied sind. Der Wechsel erfolgt dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats. Sie brauchen dafür nicht kündigen!
Reichen Sie Ihren Mitgliedsantrag ganz einfach online und fristgerecht ein:
- bei einem sofortigen Krankenkassenwechsel innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt eines der beschriebenen Ereignisse
- bei unverändertem Versicherungsverhältnis so schnell wie möglich
Oder Sie drucken sich den Mitgliedschaftsantrag aus und senden diesen ausgefüllt per Post an:
mhplus Betriebskrankenkasse
Franckstraße 8
71636 Ludwigsburg
Informieren Sie am besten gleich Ihre zur Meldung verpflichtete Stelle. Das kann sein:
- Ihr Arbeitgeber,
- das Arbeitsamt oder
- die Hochschule
Nutzen Sie dafür gerne das Infoblatt.
Die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung ist ab 2021 nicht mehr notwendig.
Ebenso ist die Kündigung bei ihrer bisherigen Kasse nicht mehr nötig. Die mhplus meldet für Sie den Kassenwechsel an ihre Vorkasse.
Ab dem 01.01.2021 ist eine Kündigung nur noch nötig,
- wenn Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten möchten oder
- wenn Sie die freiwillige Versicherung zugunsten der Familienversicherung beenden möchten
Als Mitglied sind Sie ab dem 01.01.2021 an eine Krankenkasse nur noch 12 Monate statt 18 Monate gebunden. Danach können Sie jederzeit ganz einfach eine andere Kasse wählen. Diese übernimmt dann für Sie alle notwendigen weiteren Schritte.
Vor Ablauf der Bindungsfrist kann trotzdem eine neue Kasse gewählt werden, wenn
- eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhöht.
- wenn eines der oben beschriebenen Ereignisse eintritt
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Kundenbetreuer in Verbindung. In diesem Fall kann es sein, dass eventuell eine längere Bindungsfrist besteht.
Unsere Auszeichnungen
Nicht nur wir sind von unseren Leistungen überzeugt – Tests belegen, dass die mhplus bei vielen Leistungen sehr gut abschneidet.