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Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Eine Frau trägt Kompressionsstrümpfe. Sie steht neben einem Schaukelstuhl.

Leichter durchs Leben Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen Sie bei einer Krankheit und helfen Ihnen Ihren Alltag einfacher zu meistern. Daneben gibt es auch Pflegehilfsmittel. Sie erleichtern die Pflege, lindern die Beschwerden des Pflegebedürftigen oder ermöglichen es ihm selbstständig zu leben. Die Pflegehilfsmittel erhalten Sie von der Pflegekasse Ihrer mhplus.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln

Die Versorgung mit Hilfsmitteln besteht aus

  • der Grundausstattung,
  • dem nötigen Zubehör,
  • individuellen Anpassung, zum Beispiel von Prothesen,
  • eine Schulung zum Gebrauch des Hilfsmittels,
  • Änderungen, die zum Beispiel wegen technischer Neuentwicklungen notwendig sind, oder
  • die Erneuerung, Reparatur oder den Ersatz eines Hilfsmittels.

Suchen Sie sich einen Vertragspartner raus und gehen direkt auf diesen zu. Der Partner reicht den Kostenvoranschlag bei uns ein.

Ein älterer Herr sitzt lachend mit einer Tasse in der Hand auf dem Sofa. Ein jünger Mann sitzt daneben und hat den Arm um den Rentner gelegt.

Wie bekommen Sie das Hilfsmittel?

  • Zuerst brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.
  • Wählen Sie einen unserer Vertragspartner aus unter "Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel".
  • Senden Sie Ihre Original-Verordnung per Post dem Vertragspartner.
  • Unser Tipp: Rufen Sie vor der Bestellung beim Vertragspartner an und lassen Sie sich beraten

Wie geht es dann weiter?

  • Der gewählte Vertragspartner informiert uns, was Sie genau benötigen. Er stellt für Sie den Antrag.
  • Wenn wir der Versorgung zugestimmt haben, liefert der Vertragspartner direkt an Sie aus.
  • Sie zahlen 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Set.
  • Unser Vertragspartner verrechnet diese mit Ihnen direkt.
  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Wir entscheiden dann innerhalb von 3 Wochen. Brauchen wir weitere Unterlagen, fällt die Entscheidung innerhalb von 5 Wochen. Sie bekommen Ihr Hilfsmittel dann so schnell wie möglich.

Ihre Unterstützung in Sachen Hilfsmittel Wichtig für Sie zu wissen

Viele Vertragspartner senden schon bequem die Kostenvoranschläge für Hilfsmittel online an uns (kurz: eKV). Seit 01.02.2023 werden die eKV für alle Leistungserbringer verpflichtend. Stellen Sie auf das Online-Verfahren eKV um.

Ihr Plus:

  • Sie sparen Portokosten.
  • Ihre Unterlagen kommen sicher und schneller an.
  • Wir antworten Ihnen online.

Profitieren Sie von den Vorteilen und senden Sie uns künftig die Daten bequem online. Diese können Sie uns in der Regel mit Ihrer vorhandenen Branchensoftware schicken.

Wie erhalten Sie weitere Informationen zum Ablauf? Wenden Sie sich direkt an einen der folgenden Anbieter.

Die Anbieter helfen Ihnen gerne weiter.

Ist das Hilfsmittel im Vertrag genehmigungsfrei?
Dann ist kein Kostenvoranschlag erforderlich. Die Verordnung kann direkt mit dem Abrechnungszentrum Emmendingen abgerechnet werden.

Ihre mhplus hat für Sie verschiedene Hilfsmittel-Verträge geschlossen. Ziel dieser Verträge und Preisvereinbarungen ist es, eine zielgerichtete, medizinisch sinnvolle und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln zu ermöglichen. Dabei werden die geltenden Hilfsmittel-Gesetze und Richtlinien berücksichtigt.

Auch auf die qualitativ hochwertige Versorgung unserer Kunden haben wir ein besonderes Augenmerk. Zur einfachen Übersicht haben wir, für Sie, die wesentlichen Vertragsinhalte hier zusammen gefasst.

  • Ableitende Inkontinenz-Versorgung PG 15
    mhplus hat für Ihre Versicherten einen Einzelvertrag zur Versorgung mit Produkten der ableitenden Inkontinenz der Produktgruppe 15 geschlossen. Den Vertrag mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel 19 99 151 finden Sie hier:
    zum Vertrag
    zum Vertragssteckbrief
    zur Protokollnotiz
  • Hörhilfen PG 13
    mhplus ist für Ihre Versicherten dem bundesweiten Vertrag zwischen den BKK Landesverbänden und der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker beigetreten. Den Gesamt-Vertrag (beinhaltet vier Verträge) mit den Leistungserbringergruppenschlüsseln 1490360, 1490362, 1490363 und 1490361 inklusive der 1. Nachtragsvereinbarung ab 15.12.2014 und den gültigen Preisen finden Sie hier:
    zum Vertrag
  • Trachostomavertrag PG 12 und PG 27
    mhplus hat für Ihre Versicherten einen Einzelvertrag zur Versorgung mit Tracheostomaartikeln der Produktgruppe 12 und 27 geschlossen. Den Vertrag mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel 19 99 121 und gültigen Preisen ab 01.07.2016 finden Sie hier:
    zum Vertrag
    zum Vertragssteckbrief
    zur Protokollnotiz
  • Reha-Hilfsmittel PG 10 Gehhilfen, PG 18 Rollstühle, PG 33 Toilettenhilfen und andere
    mhplus hat für Ihre Versicherten einen Einzelvertrag zur Versorgung mit Produkten der Reha-Technik geschlossen. Das sind z.B. Rollatoren, Rollstühle, Toilettensitzerhöhungen usw. Den Vertrag mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel 19 99 100 finden Sie hier:
    zum Vertrag
    zur Preisliste
    zur Beitrittserklärung
  • mhplus hat für Ihre Versicherten einen Einzelvertrag zum Wiedereinsatz von Hilfsmitteln geschlossen. Den Vertrag mit dem Leistungserbringergruppenschlüssel 19 99 500 finden sie hier:
    zum Vertrag
    zur Protokollnotiz

Wir übernehmen für Sie Hilfsmittel, die Ihr Arzt verschreibt. Diese helfen,

  • um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
  • eine Behinderung auszugleichen.

Bitte beachten Sie:
Wir übernehmen nicht alle Produkte oder Hilfsmittel.

Die richtigen Hilfsmittel zu finden ist manchmal nicht einfach und die Auswahl ist groß. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammen gestellt.

Verträge nach Produktgruppen

Zu Hilfsmitteln gehören Rollatoren, Toilettenstühle, Orthesen und Inkontinenzartikel. Diese „Gebrauchsgegenstände“ finden Sie am einfachsten bei einem Vertragspartner Ihrer mhplus. Viele davon sind in Ihrer Nähe. Ist Ihr notwendiges Hilfsmittel nicht dabei, kümmern wir uns darum. Damit Sie Ihr Hilfsmittel schnell bekommen. Wir haben Ihnen alle Informationen und Verträge gestellt. Denn uns ist Transparenz wichtig.

Wichtig:
Bitte schicken Sie Ihre Verordnung direkt an den Vertragspartner.

  • Unser Vertragspartner rechnet die Versorgung direkt mit der Krankenkasse ab. Damit sind auch die Serviceleistungen abgedeckt.
  • Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 10 % der monatlich Kosten, maximal 10 Euro pro Monat. Für Hilfsmittel zum Gebrauch beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.
  • Die Zuzahlung rechnen Sie direkt mit dem Hilfsmittelanbieter ab. Wir übernehmen die Zuzahlung, wenn Sie eine Befreiung haben
  • Höhere Kosten, die wegen Ihres Wunsches nach einer Versorgung über das medizinisch Notwendige hinaus entstehen, fallen nicht unter die Befreiung. Diese sind direkt mit dem Hilfsmittelanbieter abzurechnen.

Wir haben für Sie ausführliche Informationen zu gesetzlichen Zuzahlungen zusammen gestellt.

Ihre Unterstützung in Sachen Hilfsmittel Hilfsmittel im Überblick

Gerne unterstützt Ihre mhplus Sie mit umfangreichen Leistungen.

Sie benötigen aus medizinischen Gründen antiallergene Bettbezüge? Dann beteiligen wir uns gerne an den Kosten. Ein Set enthält 1 Kopfkissen-, 1 Oberbett- und 1 Matratzenbezug.

Wie erhalten Sie die antiallergenen Bettbezüge?

  • Zuerst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
  • Füllen Sie das Bestellformular aus.
  • Wählen Sie einen unserer Vertragspartner aus
  • Senden Sie das Bestellblatt mit Ihrer Original-Verordnung per Post dem Vertragspartner.
  • Unser Tipp: Rufen Sie vor der Bestellung beim Vertragspartner an und lassen Sie sich beraten.

Wie geht es dann weiter?

  • Der gewählte Vertragspartner informiert uns, was Sie genau benötigen. Er stellt für Sie den Antrag.
  • Wenn wir der Versorgung zugestimmt haben, liefert der Vertragspartner direkt an Sie aus.
  • Sie zahlen 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Set.
  • Unser Vertragspartner verrechnet diese mit Ihnen direkt.
  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Sie brauchen aus medizinischen Gründen ein Blutgerinnungs-Messgerät zur Selbstkontrolle? Wir übernehmen die Kosten dafür, wenn

  • Sie dauerhaft Medikamente zur Hemmung der Blutgerinnung benötigen.
  • eine Gerinnungs-Kontrolle zu Hause notwendig ist.
  • Sie die Medikamente bei Bedarf eigenständig anpassen müssen.
  • Sie ausreichend zur Therapie aufgeklärt wurden.
  • Ihnen der Umgang mit dem Gerät erklärt wurde.
  • Sie die Messwerte genau protokollieren können.

Wie bekommen Sie das Blutgerinnungs-Messgerät?

  • Zuerst brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.
  • Wählen Sie einen unserer Vertragspartner aus.
  • Senden Sie Ihre Original-Verordnung per Post dem Vertragspartner.
  • Unser Tipp: Rufen Sie vor der Bestellung beim Vertragspartner an und lassen Sie sich beraten.

Nachdem wir das Gerät für Sie genehmigt haben:

  • Nehmen Sie an einer standardisierten Schulung zur Blutgerinnungs-Selbstkontrolle teil. Ihr Arzt kümmert sich darum.
  • Senden Sie uns Ihr Zertifikat der Schulung zu.

Wie geht es dann weiter?

  • Der gewählte Vertragspartner informiert uns, was Sie genau brauchen. Er stellt für Sie den Antrag.
  • Wenn wir der Versorgung zugestimmt haben, liefert der Vertragspartner direkt an Sie aus.
  • Sie zahlen 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Set.
  • Unser Vertragspartner verrechnet diese mit Ihnen direkt.
  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Liegen uns alle Unterlagen dazu vor, kümmern wir uns darum, dass das Blutgerinnungs-Messgerät so schnell wie möglich ausgeliefert wird. Übrigens: Gerne erstatten wir Ihnen dann die Kosten für die Schulung. Teilen Sie uns einfach Ihre Kontodaten mit.

Brauchen Sie eine Hörhilfe?
Ihre mhplus beteiligt sich an den Kosten, wenn Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt dies verordnet und bescheinigt.
So bekommen Sie Ihre Hörhilfen:

  • Ihr HNO-Arzt verordnet Ihnen die Hörhilfen.
  • Sie suchen sich einen Akustiker aus, der mit uns die Kosten abrechnet.
  • Sie geben Ihre Verordnung bei diesem ab.
  • Ihr Akustiker berät Sie und testet mit Ihnen kostenfrei verschiedene Modelle.

Haben Sie das passende Gerät gefunden?
Dann rechnet Ihr Akustiker die Vertragspreise direkt mit uns ab. Sie haben lediglich 10 Euro pro Hörgerät an den Akustiker zu zahlen.

Haben Sie sich für Zusatzleistungen entschieden, z. B. Fernbedienung, Bluetooth oder Akkutechnik?
Dann sind diese Kosten von Ihnen zu tragen und der Akustiker rechnet mit Ihnen ab.

Gut zu wissen:
Kosten für Hörgeräte-Batterien dürfen wir nicht übernehmen.

Gerne unterstützt Ihre mhplus Sie mit umfangreichen Leistungen.

Sie benötigen aus medizinischen Gründen, einen Neurodermitis-Overall? Ihre mhplus übernimmt dann die Kosten zum Vertragspreis.

Wie erhalten Sie den Neurodermitis-Overall?

  • Zuerst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
  • Füllen Sie das Bestellformular aus.
  • Wählen Sie einen unserer Vertragspartner aus
  • Senden Sie das Bestellblatt mit Ihrer Original-Verordnung per Post dem Vertragspartner.
  • Unser Tipp: Rufen Sie vor der Bestellung beim Vertragspartner an und lassen Sie sich beraten.

Wie geht es dann weiter?

  • Der gewählte Vertragspartner informiert uns, was Sie genau benötigen.
  • Er stellt für Sie den Antrag.
  • Wenn wir der Versorgung zugestimmt haben, liefert der Vertragspartner direkt an Sie aus.

 

Brauchen Sie eine Sehhilfe? Ihre mhplus beteiligt sich an den Kosten, wenn Ihr Augenarzt diese verordnet.

Für Kinder bis zum 18. Geburtstag zahlen wir die Sehhilfe, wenn

  • sie die Sehleistung verbessert oder
  • sie akkommodatives Schielen behandelt oder
  • Ihr Kind über 14 Jahre ist und sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.

Auch für Erwachsene tragen wir die Kosten. Wichtig dabei: Ihr Augenarzt korrigiert zuvor Ihre Sehschärfe so gut wie möglich. Danach beträgt 30°% oder weniger beträgt auf beiden Augen.

Zusätzlich bezahlen wir Sehhilfen

  • die verletzte oder erkrankte Augen behandeln oder
  • die vergrößern (zusätzlich zu Brille oder Kontaktlinsen) oder
  • bei Kurz-/Weitsichtigkeit von über 6 Dioptrien oder bei verkrümmter Hornhaut von über 4 Dioptrien

Für Kontaktlinsen gilt zusätzlich, wenn die Voraussetzungen für Brillengläser erfüllt sind:

  • eine Kurz-/Weitsichtigkeit von über 8,0 Dioptrien
  • bestimmte verkrümmte Hornhaut (zum Beispiel Keratokonus).

Diese Sehhilfen verordnet Ihr Augenarzt:

  • Brillengläser
  • Lupengläser
  • Okklusionsfolien und -pflaster
  • Kontaktlinsen und noch weitere

Gut zu wissen: Manche Leistungen schließt der Gesetzgeber für die gesetzlichen Krankenkassen aus. Dazu gehören: Brillengestelle, Gleitsichtgläser, Brillen für den Arbeitsplatz, Entspiegelung und Härtung, Materialien zu Reinigung und Pflege. Die Kosten dafür tragen Sie selbst.

So bekommen Sie Ihre Sehhilfe:

  • Ihr Augenarzt verordnet Ihnen diese.
  • Sie suchen sich einen Optiker aus, der mit uns die Kosten abrechnet.
  • Sie geben Ihre Verordnung bei diesem ab.
  • Bei Ihrem Optiker bekommen Sie dann Ihre Sehhilfe.

Ihr Plus: Ihr Optiker rechnet mit Ihrer mhplus ab. Sie brauchen nichts weiter zu tun.

Haben Sie von Ihrer mhplus ein Hilfsmittel mit Stromverbrauch erhalten?

Dann beteiligen wir uns gerne an den Stromkosten. Sie bekommen von uns dafür einen pauschalen Betrag erstattet.

 

Möchten Sie einen Zuschuss für Ihre Stromkosten beantragen?

Dann füllen Sie einfach den Antrag aus. Mit diesem beantragen Sie den Zuschuss für Ihre Stromkosten für vergangene Zeiträume. Jedoch maximal die letzten 4 Kalenderjahre.

Antrag Stromkosten

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