Eigenbeteiligung für Versicherte Gut versorgt im Krankheitsfall
Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist: An allen Leistungen der Krankenkasse hat sich der Versicherte in der Regel zu beteiligen. Wie hoch die jeweilige Zuzahlung ist, kommt auf die Art der Leistung an.
Höhe der Zuzahlungen
Bei Erwachsenen:
Alle Versicherten beteiligten sich ab dem 18. Lebensjahr an den Leistungen Ihrer Krankenkasse. Dazu gehören
- Arznei- und Verbandmittel
- Fahrkosten
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe, Soziotherapie
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Behandlungen im Krankenhaus
- Medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistung
Bei Kindern und Jugendlichen:
Für Kinder und Jugendliche gibt es keine Zuzahlungen. Ausnahmen gibt es für
- Fahrkosten,
- Zahnersatz und
- kieferorthopädische Behandlungen
Die Belastungsgrenze
Je nach Art der Leistung fallen weitere Zuzahlungen an. Wir haben Ihnen dazu ein Merkblatt zusammen gestellt.
Die mhplus sieht sogenannte Belastungsgrenzen vor. Sie schützen Versicherte vor zu hohen Kosten.
Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen
Wie hoch Ihre persönliche Belastungsgrenze ist und ob Sie eine Zuzahlungsbefreiung bekommen, erfahren Sie mit unserem Rechner: