Rückerstattung von Beiträgen Wahltarif Beitragsrückerstattung
Der Wahltarif Beitragsrückerstattung eignet sich für Sie, wenn Sie keine Leistungen nutzen. Am Ende eines Jahres bekommen Sie Geld zurück.
Voraussetzungen
Sie bekommen von Ihrer mhplus einen Teil Ihres Beitrags erstattet, wenn:
- Sie im Teilnahmejahr länger als 3 Monate bei uns versichert waren. Das sind mindestens 91 Tage. Diese können über das Teilnahmejahr verteilt liegen.
- Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen über 18 Jahre keine Leistungen auf Kosten der mhplus in Anspruch nehmen.
Keine Teilnahme
Den Tarif Beitragsrückzahlung können Sie nur wählen, wenn Sie selbst Mitglied der mhplus sind. Sie können den Tarif nicht wählen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten gezahlt werden. Das trifft zum Beispiel zu, wenn Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Verletztengeld, Übergangsgeld und ähnliches erhalten.
Sind Sie unsicher, ob Sie an diesem Wahltarif teilnehmen können, rufen Sie uns einfach an.
Bitte beachten Sie:
Weder Sie, noch Ihre mitversicherten Familienangehörigen über 18 Jahre dürfen Leistungen zulasten der mhplus in Anspruch genommen haben. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Hierzu zählen alle Behandlungen, die über die normale Vorsorge hinaus gehen und/oder ärztliche Verordnungen nach sich ziehen, zum Beispiel Arzneimittelrezepte oder die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln etc.
Ihr Plus:
Leistungen zur Vorsorge und Prävention können Sie weiter nutzen. Ihre mhplus zahlt Ihnen auch dann einen Teil Ihres Beitrags aus. Sie profitieren künftig weiter von:
- Prävention und Selbsthilfe, zum Beispiel Ernährungs-, Bewegungs- und Entspannungskurse
- Schutzimpfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkomission
- Leistungen zur Prävention von Zahnerkrankungen, zum Beispiel jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- Gesundheitsuntersuchungen, zum Beispiel alle zwei Jahre Gesundheits-Check-up für Mitglieder ab 35 Jahre, jährliche Krebsvorsorge für Frauen ab Vollendung des 20. Lebensjahres und für Männer ab Vollendung des 45. Lebensjahres
- Kinderuntersuchungen
- alle Leistungen für Versicherte unter 18 Jahren
Bindungsfristen und Zeitraum der Teilnahme
Sie sind mindestens ein Jahr an den Tarif Beitragsrückzahlung gebunden. Die Laufzeit beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie gegenüber der mhplus Ihre Teilnahme am Wahltarif erklären.
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
Die Teilnahme am Tarif Beitragsrückzahlung endet nach Ihrer schriftlichen Kündigung. Sie können den Tarif frühestens nach Ablauf von einem Jahr – ab Teilnahmebeginn – kündigen. Die Frist für die Kündigung beträgt einen Monat.
Sie können Ihre Mitgliedschaft in der mhplus während der Teilnahme am Tarif Beitragsrückzahlung nicht kündigen
Auszahlung des Beitrags
Die Beitragsrückerstattung beträgt 1/24 der im Kalenderjahr eingezahlten Beiträge zur Krankenversicherung.
Sie brauchen keinen Antrag auf die Rückzahlung des Beitrags zu stellen. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft Ihre mhplus automatisch, ob Sie die Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt haben. Dies nehmen wir vor, sobald uns alle Leistungsdaten vorliegen. Das ist frühestens ab dem dritten Quartal des Jahres der Fall. Wir prüfen dann, ob Sie Leistungen auf unsere Kosten in Anspruch genommen haben. Dabei berücksichtigen wir zum Beispiel Daten von Ärzte, Apotheken, Krankenhäusern.
Ihre mhplus informiert Sie dann schriftlich über die Zahlung und überweist Ihnen den Betrag auf Ihr Konto.
Der Antrag
Sie beantragen die Teilnahme am Wahltarif Beitragsrückzahlung schriftlich bei Ihrer mhplus. Dafür erhalten Sie von uns einen Antrag. Sobald wir den Antrag von Ihnen zurückbekommen, prüfen wir diesen. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, teilen wir Ihnen dies schriftlich mit.