Die ganze Familie top abgesichert Kostenlose Familienversicherung
Familien sind bei der mhplus in besten Händen. Denn für Angehörige gibt es die Familienversicherung ohne zusätzliche Kosten. Einfach das Formular ausfüllen und an uns schicken.
Der gleiche Versicherungsschutz für alle FAQs rund um die Familienversicherung
Als Mitglied der mhplus können Sie Ihren/Ihre Ehepartner/-in oder Ihre Kinder mitversichern. Dies gilt für leibliche Kinder und Adoptivkinder. Ebenso gilt dies für Pflegekinder, wenn Sie die Pflege nicht beruflich ausüben. Auch Stief- und Enkelkinder profitieren von der Familienversicherung,
- wenn sie in Ihrem Haushalt leben oder
- wenn Sie mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.
Ob eine Familienversicherung möglich ist, hängt immer vom Alter des Kindes und vom monatlichen Einkommen der Familienmitglieder ab.
Für Kinder geht die Versicherung,
- bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
- bis zum 25. Geburtstag, wenn sie studieren oder eine Schule besuchen. In Einzelfällen darüber hinaus um die Zeiten der Freiwilligendienste,
- ohne Altersgrenze, wenn das Kind wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Die Behinderung muss während der Altersgrenzen zur Familienversicherung eingetreten sein.
Das monatliche Einkommen im Jahr 2024 darf regelmäßig nicht höher als 505,00 Euro sein.
Seit dem 01.10.2022 gibt es eine zweite Einkommensgrenze ausschließlich für Personen, die einen sog. Minijob (=geringfügige Beschäftigung) haben. Diese beträgt 538,00 Euro im Jahr 2024. Dies bedeutet, dass bei diesem Personenkreis die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung mit ggf. weiteren steuerpflichtigen Einkünften zusammengerechnet werden müssen.
Bei Überschreitung dieser Grenze von 538,00 Euro endet die Familienversicherung kraft Gesetzes. Für Personen, die keine geringfügige Beschäftigung ausüben, gilt weiterhin die Grenze von 505,00 Euro.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem
- Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld), Abfindungen (Entlassungsentschädigungen) wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsentgelt aus Werkstudentenbeschäftigung
- geringfügige Beschäftigung
- Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Einnahmen aus Kapitalvermögen,
- Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
- steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
Steuerfreie Einnahmen, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld oder Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen nicht dazu.
Angehörige, welche
- von der Versicherungspflicht befreit,
- hauptberuflich selbstständig erwerbstätig,
- selbst Mitglied einer Krankenkasse sind,
können nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Angehörige die im Ausland leben, können über die mhplus familienversichert werden, wenn der ausländische Träger hierzu eine Rückbestätigung gibt. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.
Ist Ihr Ehepartner privat versichert und mit den Kindern verwandt, dann gelten besondere Voraussetzungen.
Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich am Servicetelefon.
Ihre Angaben oder Nachweise brauchen wir immer, wenn Sie Angehörige mitversichern möchten. Füllen Sie dazu die Anzeige zur Familienversicherung. Teilen Sie uns außerdem mit, wenn sich Angaben ändern. Dies kann z. B. sein, der Familienstand oder die Höhe des Einkommens.
Darüber hinaus schicken wir unseren Versicherten jährlich einen Fragebogen zu. Auch wenn sich die Verhältnisse nicht oder nur wenig ändern, brauchen wir Ihre Angaben. Diese können Sie online machen oder per Formular an uns schicken. Helfen Sie mit.