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Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Junges Paar sitzt auf dem Sofa auf dem Tisch steht ein geöffneter Laptop. Der Mann hält einen Stift in der Hand und erklärt etwas, die Frau lacht.

Schnell und bequem Selbstverständlich Service

Für ihre mhplus ist Service mit das Wichtigste. Denn wir möchten, dass Sie zufrieden mit uns sind.

Wir sind für Sie da!

Wir möchten, dass Sie es so einfach wie möglich haben. Deswegen bieten wir Ihnen viele praktische Services:

  • Beantragen Sie in wenigen Schritten eine neue mhplus-Gesundheitskarte.
  • Sie haben Lob oder Kritik für uns? Wir hören zu. Sagen Sie uns einfach, wo der Schuh drückt.
  • Viele Fragen lassen sich ganz schnell beantworten. Deswegen gibt es unsere FAQs.
Frau stützt sich auf den Mann ab und beide schauen in den Laptop.

Eine Karte - viel Funktionen mhplus-Gesundheitskarte

Ihre mhplus-Gesundheitskarte weist Sie bei Ärzten und im Krankenhaus als Mitglied der mhplus aus. Beantragen Sie in wenigen Schritten Ihre Karte und nutzen Sie die Vorteile.

mhplus-Gesundheitskarte
Lächende Frau sitzt auf dem Sofa und hat die Beine auf den Tisch gelegt. Sie hält eine Kaffetasse in der linken Hand.

Schnell gefragt - schnell geantwortet Meist gestellte Fragen

Vieles lässt sich ganz schnell erledigen. Wir haben Ihnen alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema Krankenversicherung zusammen gestellt.

Meist gestellte Fragen
Fröhliche, junge Frau mit Brille telefoniert und schaut dabei in einen Laptop.

Offen für Ihre Meinung Lob & Kritik

Lob oder Kritik. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung zu unseren Services und Angeboten. Sagen Sie uns Ihre ehrliche Meinung!

Lob & Kritik

Anpassung der Rechengrößen 2025

Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung stehen fest. Der Gesetzgeber hat die verschiedenen Werte angepasst. Diese Änderungen sind relevant für Sie. Denn dadurch ändert sich Ihr Beitrag zu den einzelnen Versicherungszweigen. Durch die Änderungen werden Leistungen angepasst und die Versorgung sichergestellt. Diese Änderungen gelten für alle Krankenkassen.

Beitragsbemessungsgrenzen ab dem 1. Januar 2025
Wir berechnen Beiträge zur Sozialversicherung nur bis zur Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Übersteigt Ihr Einkommen diese Grenze, wird es nicht weiter berücksichtigt.

Wegfall der Rechtskreistrennung
2025 gibt es eine Besonderheit: Die Werte für die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurden bisher nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden. Ab 2025 gelten nur noch bundeseinheitliche Werte.

Renten- und Arbeitslosenversicherung
2024: 7.550,00 Euro/Monat West, 7.450 Euro/Monat Ost
2025: 8.050,00 Euro/Monat (Rechtskreistrennung entfällt mit dem 31.12.2024)

Kranken- und Pflegeversicherung
2024: 5.175,00 Euro/Monat
2025: 5.512,50 Euro/Monat

Bezugsgröße (hat Einfluss auf die Mindestbemessungsgrundlagen)
2024: 3.535,00 Euro/Monat
2025: 3.745,00 Euro/Monat

Jahresarbeitsentgeltgrenze ab dem 1. Januar 2025
Bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern. Wenn Sie am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden JAEG versicherungsfrei und privat krankenversichert waren: Dann gilt die BBG als Grenze.

JAEGBBG
2024: 69.300,00 Euro/Jahr2024: 62.100,00 Euro/Jahr
2025: 73.800,00 Euro/Jahr2025: 66.150,00 Euro/Jahr

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz ab dem 1. Januar 2025
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der GKV für 2025 festgelegt und bekannt gegeben. Er steigt von bisher 1,7 Prozent um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent.
 Die mhplus hat ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zum 1. Oktober 2024 von 1,58 auf 2,56 Prozent angepasst.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2025
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozent von bisher 3,4 auf 3,6 Prozent zum 1. Januar 2025 an. Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen den Beitrag jeweils zur Hälfe.

Diese Beitragssatzerhöhung soll für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge der landwirtschaftlichen Alterskasse (AdL) sowie für pflichtversicherte Arbeitslosengeld- und Bürgergeld-Beziehende bis zum 30. Juni 2025 hinausgeschoben werden. Im Juli 2025 erfolgt dann die einmalige Erhebung von 4,8 Prozent. Ab August 2025 sollen dann einheitlich 3,6 Prozent erhoben werden.

Wenn Sie Ihren Beitrag selbst zahlen, dann berücksichtigen wir ab Januar 2025 den neuen Beitragssatz. So vermeiden wir eine Nachzahlung für Sie.


Eine Übersicht mit Beispielen zu den neuen Beiträgen zum Herunterladen finden Sie hier.
Einen Online-Rechner für Ihren Beitrag als freiwilliges Mitglied finden Sie hier.
Einen Lohn- und Gehaltsrechner für Arbeitnehmende finden Sie hier.

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