Was sonst noch wichtig ist Nützliche Informationen
Das Thema Krankenversicherung ist umfangreich und manchmal schwer zu verstehen. Es umfasste mehr als nur Leistungen und Services. Was sonst noch wichtig ist, haben wir für Sie zusammen gestellt.
Mehr als nur eine Versicherung
Von Ihrer mhplus können Sie mehr erwarten. Vor allem ein mehr an Informationen. Von Patientenrecht bis zu Organspende. Wir haben alles für Sie zusammen gestellt, was sonst noch interessant ist.
Selbstbestimmung für den Fall der Fälle Ihr Recht als Patient
Das Thema Patientenverfügung sollte keiner auf die lange Bank schieben. Für den Fall der Fälle gibt es viel zu beachten. Alle wichtigen und aktuellen Informationen finden Sie bei Ihrer mhplus auf einen Blick.
Ihr Recht als PatientGut für Ihre Finanzen Bürgerentlastungsgesetz
Das Bürgerentlastungsgesetz entlastet Ihre Finanzen. Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zusammen gestellt.
BürgerentlastungsgesetzMehr Selbstbestimmung Bundesteilhabegesetz
Teilhabe für alle - im Leben, im Beruf und der Gesellschaft. Das regelt das Bundesteilhabegesetz.
BundesteilhabegesetzPrivate Leistungen IGeL-Leistungen
Ärzte bieten Ihnen immer wieder individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte IGeL-Leistungen an. Diese bezahlen Sie selbst. Wichtig zu wissen, worauf Sie achten müssen.
IGeL-LeistungenSie entscheiden Organspende
Ein Organ zu spenden, rettet Leben. Dem entgegen steht das Für und Wider. Die Entscheidung fällt niemandem leicht. Deshalb ist es gut zu wissen, worauf es ankommt.
Organspende
Arbeiten hier, wohnen da Grenzgänger
Arbeiten hier, wohnen da. Wer nahe der Landesgrenze wohnt, für den gelten in Sachen Krankenversicherung Besonderheiten. Wichtig, zu wissen, worauf es ankommt.
Grenzgänger
Authentifizierung ist wichtig Sichere Kommunikation
Als Krankenkasse verwalten wir viele Daten: Diagnosen, Verordnungen, Adress- und Bankdaten, und und und. Wir garantieren Ihnen, dass diese sensiblen Daten bei uns sicher sind. Worauf Sie achten sollten.
Sichere Kommunikation
Klare Entscheidungen Das Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren bietet Ihnen Rechtsschutz, wenn Sie mit einer Entscheidung der mhplus nicht einverstanden sind.
Das WiderspruchsverfahrenRentenzuschlag ab 1. Juli 2024
Mit dem „Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) hat der Gesetzgeber am 30. Mai 2024 einen pauschalen Zuschlag für bestimmte Rentner beschlossen.
Wer bekommt den Rentenzuschlag und wie wird man darüber informiert?
Beziehende einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, welche in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhalten ab 1. Juli 2024 einen Rentenzuschlag in Höhe von 4,5 % bzw. 7,5 % (je nach Rentenbeginn). Darüber hinaus sollen auch Beziehende bestimmter sich unmittelbar daran anschließender Renten (z. B. Erziehungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten) diesen Zuschlag erhalten.
Wenn Sie einen Rentenzuschlag erhalten, informiert Sie der Renten Service der Deutschen Post AG automatisch über die Höhe Ihres Zuschlags.
Wie wird der Rentenzuschlag ausgezahlt?
Die Änderungen zum 1. Juli 2024 können von der Deutschen Rentenversicherung derzeit noch nicht vollständig umgesetzt werden. Deshalb geschieht dies in zwei Stufen.
- Erste Stufe: Die Auszahlung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung ab 1. Juli 2024 bis 30. November 2025 monatlich automatisch (ohne Antrag) und zunächst getrennt von der zugrundeliegenden laufenden Rente.
- Zweite Stufe: Ab 1. Dezember 2025 soll der Zuschlag dann durch die Deutsche Rentenversicherung zusammen mit der Rente ausgezahlt werden.
Ist der Rentenzuschlag beitragspflichtig?
Der Rentenzuschlag ist ab dem 1. Juli 2024 beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Was ist zu beachten?
Wenn Sie pflichtversichert sind, erfolgt die Beitragsabführung automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung an den Gesundheitsfonds. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Überschreiten Ihre Einnahmen jedoch die Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 5.175 Euro im Jahr 2024), kontaktieren Sie uns bitte. Wir überprüfen dann gerne Ihren Beitrag.
Wenn Sie Beiträge direkt selbst an uns zahlen (z. B. als freiwilliges Mitglied), senden Sie uns bitte eine Kopie der Mitteilung über Ihren Rentenzuschlag. Wir berechnen dann Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung neu.
Wenn Sie familienversichert sind, kann der Zuschlag Auswirkungen auf Ihr Versicherungsverhältnis haben. Bitte senden Sie uns zeitnah eine Kopie der Mitteilung über Ihren Rentenzuschlag. Wir informieren Sie dann, sofern die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt sind.
Erst ab Dezember 2025 sollen die Daten von der Deutschen Rentenversicherung maschinell an die Krankenkassen übermittelt werden.
Wir informieren Sie dann zeitnah, sofern sich der Rentenzuschlag rückwirkend seit 1. Juli 2024 auf Ihre Beiträge oder Ihre Familienversicherung auswirken sollte.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.