Wir legen Wert auf Sicherheit. Deswegen wird die Unterstützung für den Internet Explorer nicht mehr durch unsere Website bereitgestellt. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser, zum Beispiel Google Chrome, Firefox oder Edge
Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Ein Paar sitzt vor einem Laptop. Es lacht. Der Mann erledigt Geschäfte mit der Krankenkasse online.

Beiträge und Voraussetzungen Freiwillig bei der mhplus versichern

Jeder in Deutschland soll eine gesetzliche Krankenkasse haben. Das ist der Grundgedanke der freiwilligen Krankenversicherung. Wer die Bedingungen der Pflichtversicherung nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern.

Voraussetzungen

Das sind zum Beispiel:

  • Alle, bei denen die Pflichtversicherung endet und
  • Personen, bei denen die Familienversicherung endet. Zum Beispiel bei Erreichen der Altersgrenze.
  • Bestimmte Schwerbehinderte (Beitrittsbeschränkungen durch Altersgrenze sind nach Satzung der mhplus möglich).

Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate versichert waren.

Zwei glückliche Frauen sind in einem Bistro. Die Frau im Vordergrund trinkt einen Latte Macchiato.

jetzt eintreten Freiwillige Krankenversicherung

Nach Ende der Pflicht- oder Familienversicherung bleiben längstens drei Monate Zeit, um in die freiwillige Krankenversicherung einzutreten.

Die Leistungen bleiben gleich.

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch pflegeversichert.

Ein Mann mit einem Bart und in karriertem Hemd steht vor einer grauen Wand. Er hält beide Daumen hoch zum ok und freut sich.

weiterhin versichert Obligatorische Anschlussversicherung

Wer aus der Pflicht- oder Familienversicherung ausscheidet, ist weiter bei seiner bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert.

Diese kommt seit 2013 automatisch zustande, wenn der Versicherte nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt und eine andere Krankenversicherung nachweist.

Ein Mann sitzt am Schreibtisch und schaut nachdenklich aus dem Fenster.

wie geht´s weiter Das Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Krankenversicherung endet mit

  • Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
  • fristgerechter Kündigung oder
  • Umzug ins vertragslose Ausland

Beitragsbemessung

Die Beiträge freiwillig versicherter Mitglieder werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Die Beitragsbemessung hat die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.

Wird Arbeitseinkommen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erzielt oder sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorhanden, ist der Steuerbescheid Grundlage für die Berechnung der Beiträge.

Der Steuerbescheid ist innerhalb von 3 Jahren nach dem Veranlagungsjahr der Krankenkasse vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat die Krankenkasse den Höchstbeitrag für das jeweilige Kalenderjahr festzusetzen.

Neu ist, dass der Beitrag innerhalb von 12 Monaten nach der Festsetzung auf Antrag reduziert werden kann.

Diese Neuregelung gilt auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019. Wurde bisher kein Steuerbescheid für diese Jahre eingereicht und daher eine endgültige Festsetzung zum Höchstbeitrag vorgenommen, kann noch eine Überprüfung beantragt und der Steuerbescheid nachgereicht werden. Für diese Überprüfung ist entweder direkt der Steuerbescheid des betreffenden Jahres oder ein formloser Antrag bis zum 15.12.2024 einzureichen. Danach ist eine Korrektur für die Jahre 2018 und 2019 ausgeschlossen.

Beiträge

Ausführliche Informationen über die Beiträge für freiwillig Versicherte finden Sie hier.

Zum Seitenanfang springen