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Paar sehen sich gemeinsam etwas im Laptop an. Sie sitzen auf der Couch und sind glücklich.

Gesund werden neu definiert Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen, oder kurz DiGA genannt unterstützen Sie bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. DiGA sind meistens Gesundheits-Apps oder andere „digitale Helfer“, die Sie mit einem elektronisches Endgerät zum Beispiel einem Smartphone oder Tablet mit Internetzugang nutzen können.

Die neue Form der Therapie

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von DiGAs auf dem Markt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für einige davon. Welche das sind, das entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ob eine DiGA zugelassen wird, zeigt sich anhand verschiedener Kriterien. Dazu gehören die Funktionalität, Sicherheit und der Datenschutz.

Ihre mhplus übernimmt die Kosten für alle schon zugelassenen DiGAs.

So kommen Sie an eine DiGA

Es gibt zwei Wege eine DiGA nutzen zu können:

  1. Sie erhalten eine Verordnung von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten, welche Sie bei uns einreichen. Der Arzt oder Psychotherapeut gibt auf dem Rezept die genaue Bezeichnung der DiGA an, die er aufgrund der vorliegenden Indikation für notwendig und sinnvoll hält. Die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen liegt hier in der Verantwortung des Arztes bzw. des Therapeuten. Eine weitere Prüfung durch die Krankenkasse ist dann in der Regel nicht mehr erforderlich.
  2. Sie stellen einen „formlosen“ Antrag direkt bei Ihrer mhplus. Hierfür benötigen Sie einen medizinischen Nachweis, den Sie Ihrem Antrag beifügen. Dieser muss die für die beantragte DiGA notwendige Diagnose enthalten und bestätigen, dass keine Ausschlussdiagnose vorliegt. Die mhplus prüft in diesem Fall, ob die übrigen Voraussetzungen (wie z.B. Altersgrenzen, Indikation und Kontraindikationen usw.) erfüllt sind.

Wenn die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind, schicken wir Ihnen einen Freischaltcode zu, mit dem Sie dann die entsprechende DiGA  „freischalten“ und nutzen können.

Zuzahlungen für die Nutzung einer DiGA sind von Ihnen nicht zu leisten.

Weitere Informationen über die bereits zugelassenen DiGA finden Sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM.

 

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