Von Massagen bis zur Logopädie und mehr… Heilmittel
Schneller fit werden – dabei helfen Ihnen sogenannte Heilmittel. Ihre mhplus unterstützt Sie bei der Organisation und Versorgung.
Beschwerden lindern
Mit Heilmitteln können Beschwerden schneller gelindert werden. Diese tragen auch dazu bei, dass eine Krankheit sich nicht verschlimmert.
Heilmittel sind:
- Physiotherapie: Massagen, Krankengymnastik, Lymphdrainagen
- podologische Behandlung: medizinische Fußpflege
- Logopädie: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
- Ergotherapie: Bewegungs-, Konzentrations- oder Selbsthilfetraining
- Ernährungstherapie: bei Essstörungen, Erkrankungen des Stoffwechsels
Dazu zählen keine Saunagänge, Muskel- oder Fitnesstraining. Auch die kosmetische Fußpflege gehört nicht zu den Heilmitteln.
Suche nach Heilmittelpraxen Heilmittelerbringerliste
Die „Heilmittelerbringerliste“ ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Suche nach HeilmittelpraxenÜbernahme der Kosten
Ihre mhplus übernimmt für Ihre Heilmittel gerne die Kosten, wenn Ihr Arzt Ihnen ein Heilmittel verordnet. Für Sie fällt dann nur ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten und 10,00 Euro je Rezept an.
Übersteigt Ihr Anteil 2 % oder 1 % (für chronisch Kranke) Ihres gesamten jährlichen Bruttoeinkommens? Dann können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Eigenanteilen befreien lassen. Ihre persönliche Eigenanteilsgrenze können Sie mit unserem Rechner ermitteln.
Alle weiteren Informationen zur Zuzahlungsbefreiungen finden Sie unter Zuzahlungen & Belastungsgrenze.
Ihr Plus:
Mit einem Rezept von Ihrem Arzt können Sie direkt zu einem zugelassenen Therapeuten Ihrer Wahl gehen. Dieser rechnet dann die Kosten mit Ihrer mhplus ab.
Interessant zu wissen
- Die Behandlung hat innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung zu beginnen.
- Sofern der Vertragsarzt auf der Verordnung das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen“ angekreuzt hat, hat die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.
- Die Behandlung im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement eines Krankenhauses muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden.
- Die Gültigkeit der Verordnung nach Behandlungsbeginn und die Dauer der Behandlung fallen je nach Therapie unterschiedlich aus.
- Ihr Heilmittelerbringer wird dies bei der Terminvereinbarung berücksichtigen.
- Nach einer Heilmittelbehandlung ist die Durchführung durch eine Unterschrift auf der Empfangsbestätigung zu dokumentieren.