Meldestelle für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Hinweisgeberschutzgesetz
Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen bietet die mhplus eine Meldestelle zur Meldung von Verstößen gegen Regelungen und Gesetze an. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde eingeführt, um hinweisgebende Personen in ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit besser zu schützen.
mhplus Meldestelle
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie konnten diese Verstöße aber bisher nicht vertrauensvoll vor Sorge von persönlichen Nachteilen oder Repressalien bekanntmachen? Über die mhplus Meldestelle können Sie vertrauensvoll Ihre Hinweise zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen melden.
Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit relevante Informationen zu Missstände erlangt haben. Dies gilt auch für Informationen, die Sie vor oder nach Ihrer Beschäftigung erhalten haben. Zu den hinweisgebenden Personen können neben den mhplus Mitarbeitenden auch Personen gehören, die in Ihrem beruflichen Umfeld einen Bezug zur mhplus haben (z. B. Mitarbeitende von Leistungserbringern oder Vertragspartnern der mhplus).
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Handlungen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Verstöße sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind. Hierzu können auch missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen gehören. Verstöße bauen auf Informationen über begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen geltendes Recht auf.
Für das gesamte Verfahren gilt ein Vertraulichkeitsgebot. Die Meldestelle muss daher die Vertraulichkeit im Hinblick auf die Identität des Hinweisgebers wahren. Die Identität darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Nicht vom Vertraulichkeitsgebot geschützt werden Hinweisgeber, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen melden.
Sie können Verstöße über unser Hinweisgeberportal melden oder alternativ postalisch, telefonisch oder persönlich bekanntmachen. Die mhplus ermöglicht auch anonyme Meldungen.
Meldeportal:
Einen Verstoß können Sie über unser Hinweisgeberportal melden. Die Meldung können Sie wahlweise mit Angaben zu Ihrer Person oder auf Wunsch anonym übermitteln.
Postalisch:
mhplus
Interne Meldestelle (Hinweisgeberschutzgesetz)
Franckstr. 8
71636 Ludwigsburg
Telefon:
Die interne Meldestelle der mhplus ist unter der Telefonnummer 07141 9790-9682erreichbar. Möchten Sie die Meldung anonym abgeben, wird empfohlen den Anruf mit unterdrückter Telefonnummer zu tätigen. Über die Zusammenfassung des Inhalts einer telefonischen Meldung erstellen wir ein schriftliches Inhaltsprotokoll.
Persönlich:
Auf Wunsch nimmt die interne Meldestelle der mhplus Ihre Hinweise auch persönlich entgegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu schriftlich oder telefonisch einen Gesprächstermin. Die Rahmenbedingungen für das Gespräch, insbesondere Ihr Wunsch auf Diskretion, wird mit Ihnen vorab abgestimmt.
Der Inhalt des telefonischen oder persönlichen Gesprächs wird in einem schriftlichen Inhaltsprotokoll zusammengefasst. Mit Ihrer Einwilligung darf ein Wortprotokoll erfolgen. Wir werden Sie zu Beginn des Gesprächs hierauf ansprechen. Sie haben die Gelegenheit, das Protokoll zu prüfen und ggf. zu korrigieren und durch Unterschrift oder in elektronischer Form zu bestätigen.
Der Eingang Ihrer Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Der Verstoß wird geprüft und bei Bedarf werden wir Sie um weitere Informationen bitten, um Folgemaßnahmen ergreifen zu können. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über geplante und bereits ergriffene Maßnahmen.
Gemäß § 7 HinSchG können Hinweisgeber wählen, ob sie sich an die interne (nach § 12 HinSchG) oder externe (§§ 19 bis 24 HinSchG) Meldestelle wenden möchten. Die interne Meldestelle wird bevorzugt, es sei denn, es wurde intern nicht gegen den Verstoß vorgegangen.
Die mhplus bearbeitet Meldungen vertraulich und verarbeitet die für die Bearbeitung der Meldung erforderlichen personenbezogenen Daten gemäß § 10 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz). Die Verarbeitung der Daten durch die Meldestelle erfolgt nach Artikel 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), für personenbezogene Daten nach Art. 6 Abs. 1 Bst. e, Abs. 3 Bst. b DS-GVO zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Bei Notwendigkeit zur Erfüllung der Aufgaben ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO zulässig. Die Dokumentation wird nach Abschluss des Verfahrens drei Jahre lang aufbewahrt und kann länger aufbewahrt werden, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Korruption und Datenschutzverletzungen
Das Hinweisgeberportal.
Für Versicherungen entstehen jedes Jahr hohe Schäden durch Betrug, Untreue, Korruption oder Verletzungen des Datenschutzes. Der Gesetzgeber nennt das „Fehlverhalten im Gesundheitswesen“.
Fehverhalten im Gesundheitswesen
Um unseren Kunden und Mitarbeitenden eine Möglichkeit zur Meldung von anonymen Hinweisen zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu geben, bieten wir Ihnen einen sicheren anonymen Weg.
Ein Fehlverhalten kann verschiedene Ausprägungen haben, zum Beispiel
- Fälschung von Rezepten und Verordnungen,
- Korruption,
- Manipulation von Abrechnungen,
- Betrug und Vorteilsnahme im Beschäftigungsverhältnis,
- Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz
- oder die Menschenrechte,
- Datenschutzverletzungen.
Wir nehmen jeden Hinweis ernst und gehen diesem gründlich und gewissenhaft nach.
Unser Portal hilft Ihnen Schritt für Schritt durch den Meldeprozess. Ihre Hinweise erreichen uns auf datenschutzkonformem Weg durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Ihre Anonymität bleibt jederzeit gewahrt.
Melden Sie Hinweise
Sie haben den Verdacht, dass es ein Fehlverhalten gibt? Dann melden Sie sich bei uns. Dabei ist es egal, ob Sie bei der mhplus versichert sind oder nicht. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren Hinweis so genau wie möglich geben. Dann können wir handeln und prüfen, ob Ihr Verdacht berechtigt ist.
Nutzen Sie unser praktisches Online-Tool. Es führt Sie bequem durch den Prozess Ihrer Meldung. Übrigens: Selbstverständlich bleibt Ihr Hinweis anonym.
Informationen zum Datenschutz bekommen Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hinweisgeberportal
Melden Sie Ihren Verdacht unkompliziert über das Hinweisgeberportal.
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