Für ein schönes Lachen Kieferorthopädische Behandlung
Zahnärzte kümmern sich um gesunde Zähne und deren Erhalt. Kieferorthopäden sind für Fehlstellungen und -funktionen am Gebiss und im Kiefer zuständig.
Ist eine Behandlung notwendig
Bei Kindern und Jugendlichen steht die Vorbeugung im Vordergrund. Auch immer mehr Erwachsene lassen sich von diesen Spezialisten behandeln. Ist eine Behandlung durch einen Kieferorthopäden notwendig, unterstützt Sie Ihre mhplus. Den Aufwand stellt der Behandler mit 5 sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) fest. Sie bezeichnen den Schweregrad einer Fehlstellung.
Schweregrad/Ausprägung
Indikationsgruppen (KIG)
Schweregrad | Ausprägung | Übernahme der Kosten |
---|---|---|
1 | Leichte Zahnfehlstellung. Die Behandlung hat meist ästhetische Gründe. Beispiel: Die Schneidezähne ragen bis zu einem Millimeter über die unteren Zahnkanten hinaus. | Nein |
2 | Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die aus medizinischen Gründen notwendig sind. Beispiel: Kreuzbiss, wenn die oberen und unteren Schneidezähne Kante auf Kante stehen. | Nein |
3 | Ausgeprägte Zahnfehlstellung. Eine Behandlung ist notwendig. Beispiel: Die Zähne stehen zu eng, benötigen also mehr Platz. | Ja, wenn der Beginn der Behandlung vor 18. Geburtstag liegt |
4 | Stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die Behandlung ist dringend notwendig. Beispiel: Zähne sind nicht durchgebrochen oder sie stehen zu eng. | Ja, wenn der Beginn der Behandlung vor 18. Geburtstag liegt |
5 | Extrem starke Zahnfehlstellung. Die Behand-lung ist unbedingt notwendig. Beispiel: Entwicklungsstörungen im Kiefer. | Ja, wenn der Beginn der Behandlung vor 18. Geburtstag liegt |
Übernahme der Kosten Abhängig von der Behandlung
Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt vom Schweregrad und der gewählten Behandlung ab. Ihre mhplus unterstützt Sie daher in mehreren Schritten:
Während der Behandlung rechnet der Kieferorthopäde 80 % der Kosten mit uns ab. Sind mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung, werden 90 % abgerechnet. Den restlichen Betrag bezahlen Sie an Ihren Kieferorthopäden.
Das Ende der Behandlung bestätigt der Kieferorthopäde. Sie bekommen dann Ihren Eigenanteil von uns erstattet. Dazu brauchen wir:
- Ihre Rechnung im Original.
- Die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden.
- Den ausgefüllten Antrag auf Erstattung.
Den Antrag können Sie auch bequem über unsere Online-Filiale stellen.
In Ausnahmefällen
Ihre mhplus übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen, wenn
- schwere Kieferanomalien vorliegen oder
- eine Operation am Kiefer notwendig ist.
Sie bekommen von Ihrem Kieferorthopäden einen Behandlungsplan. Bitte reichen Sie diesen vor Beginn der Behandlung bei uns ein. Ihr Kieferorthopäde berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Damit die Behandlung beim Kieferorthopäden ein Erfolg für alle wird Unsere Tipps
Wie lange eine Behandlung durch einen Kieferorthopäden dauert, ist bei jedem Patienten unterschiedlich. Es gibt Erfahrungswerte:
Phase 1:
Die aktive Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange. Das dauert 1 bis 2 Jahre. Die Spange wird in dieser Zeit immer wieder nachgestellt. Solange, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist.
Phase 2:
Die Retentionsphase mit einer losen Zahnspange. Diese dauert mindestens 1 Jahr. So wird das Ergebnis der festsitzenden Zahnspange stabilisiert.
Eine Behandlung beim Kieferorthopäden gelingt nur, wenn einige „Spielregeln“ eingehalten werden. Hier unsere Tipps:
- Halten Sie Termine zur Kontrolle ein. Sie und Ihr Kieferorthopäde sehen dann, wo Sie stehen und wie weit es noch zum Ziel ist.
- Tragen Sie regelmäßig die Zahnspangen und sonstigen Behandlungshilfen, zum Beispiel Gummizüge.
- Achten Sie auf Ihre Mundhygiene, das bedeutet auch
- nach jeder Mahlzeit Zähne putzen und verwenden Sie Zahnseide.
Bei festsitzenden Zahnspangen werden sogenannte Brackets auf die Zähne aufgeklebt. Es empfiehlt sich, die Zähne vorher mit einem Schutzlack überziehen zu lassen, die sogenannte Glattflächenversiegelung. Ihr Kieferorthopäde berät Sie gerne.
Ihr Plus:
Erstattet werden bis zu 60,00 € je Versicherter pro Kalenderjahr. Ist der Rechnungsbetrag niedriger als 60,00 €, wird der Zuschuss in Höhe des Rechnungsbetrages geleistet. Zur Erstattung ist die Rechnung bis spätestens zum 15.04. des Folgejahres vorzulegen.
Ihr Plus: Das KFO-Budget
Setzen Sie auf noch mehr Leistungen während der kieferorthopädischen Behandlung.
KFO-Budget