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Eine junge Frau unterstützt den Rollstuhlfahrer beim Einstieg in den Transporter.

Ins Krankenhaus, zur Therapie.... Fahrkosten

Sind Fahrten medizinisch notwendig und stehen sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse, geben wir einen Zuschuss zu den Kosten. So können Sie notwendige Therapien und Behandlungen machen.

Übernahme von Fahrkosten

Dazu zählen

  • Fahrten ins Krankenhaus zu einer voll- oder teilstationären Behandlung.
  • Wenn Sie während der Fahrt eine fachliche Begleitung brauchen oder die besonderen Einrichtungen eines Krankenwagens notwendig sind.
  • Fahrten zur stationären Vorsorge oder Reha.
  • Wenn Sie zu einer Serie von Behandlungen müssen. Zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

Wichtig:
Das Ziel ist die nächstgelegene Einrichtung zur Behandlung. Ausschlaggebend ist, wo Sie sich aktuell aufhalten.

So werden Fahrkosten erstattet

Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus. Darin sind die medizinisch notwendigen Details enthalten. Auch das Transportmittel und ob Sie jemand begleiten soll.

Bitte schicken Sie uns diese. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, genehmigen wir Ihre Fahrt.

Ausnahme: Bei einer Rettungsfahrt brauchen Sie keine Verordnung.

Die Ausnahmen

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung erstatten gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr. In besonderen medizinischen Fällen übernehmen wir jedoch die Fahrkosten. Ihr Arzt begründet dies in seiner Verordnung. Diese muss unbedingt vor Antritt der Fahrt bei uns eingegangen und genehmigt sein.

Gut zu wissen Unsere Tipps

Zur ambulanten Behandlung können Sie ohne Genehmigung fahren, wenn

  • Sie einen Schwerbehindertenausweis haben mit Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blind) oder "H" (Hilflos)
  • Sie den Pflegegrad 3 mit Einschränkungen der Mobilität, oder Pflegegrad 4 oder 5 haben.

Sie tragen 10% pro Fahrt, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro selbst.

In diesen Fällen übernimmt Ihre mhplus keine Kosten:

  • Fahrten zu Kontrolluntersuchungen,
  • zur Abstimmung von Terminen oder
  • zum Erfragen von Befunden,
  • Abholen von Rezepten.

Nehmen Sie ein öffentliches Verkehrsmittel, reichen Sie bitte die ärztliche Bescheinigung bei uns ein. Zusammen mit dem Fahrschein.

Bitte nutzen Sie Ermäßigungen, zum Beispiel:

  • Rückfahrkarten,
  • Freifahrten für Schwerbehinderte oder
  • den Seniorenpass.

Pro Kilometer bekommen Sie 0,20 Euro zurück. Bitte wählen Sie den kürzesten Weg. Die Gesamtkosten dürfen den Preis für ein öffentliches Verkehrsmittel nicht übersteigen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür keine Kosten.

Unser Tipp:
Eine private Auslandsreiseversicherung unseres Partners der SDK. Damit Sie sorgloser auf Reisen gehen können.

Weitere Angebote, um Sie zu unterstützen

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