Mit freiem Kopf ans Lernen Gut versichert im Studium
Alles ist neu, aufregend und manchmal auch richtig kompliziert. Die mhplus Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Gesundheit für Studierende und Azubis. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Studium und Krankenversicherung zusammen gestellt.
Von Anfang gut abgesichert
Studierende brauchen die richtige Absicherung. Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist für den Beginn eines Studiums Pflicht.
Familienversichert im Studium
Sie sind während Ihrem Studium in der Regel bis zu Ihrem 25. Geburtstag bei Ihren Eltern kostenfrei mitversichert. Dies gilt auch, wenn Sie Anspruch auf die kostenfreie Mitversicherung bei Ihrem Partner haben. Ihr Vorteil: In dieser Zeit zahlen Sie keinen separaten Beitrag.
Haben Sie Wehrdienst oder einen anderen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) geleistet? Haben Sie Ihr Studium deshalb unterbrochen oder später begonnen? Dann verlängert sich die Familienversicherung um genau diese Zeit. Maximal um 12 Monate.
Die Ausnahmen
Die kostenfreie Familienversicherung ist möglich, wenn das monatliche Einkommen im Jahr 2024 regelmäßig nicht höher als 505,00 Euro ist.
Seit dem 01.10.2022 gibt es eine zweite Einkommensgrenze ausschließlich für Personen, die einen sog. Minijob (=geringfügige Beschäftigung) haben. Diese beträgt 538,00 Euro im Jahr 2024. Dies bedeutet, dass bei diesem Personenkreis die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung mit ggf. weiteren steuerpflichtigen Einkünften zusammengerechnet werden müssen.
Bei Überschreitung dieser Grenze von 538,00 Euro endet die Familienversicherung kraft Gesetzes. Für Personen, die keine geringfügige Beschäftigung ausüben, gilt weiterhin die Grenze von 505,00 Euro (auch wenn Sie als Werkstudent arbeiten).
Der Studententarif
Ab Ihrem 25. Geburtstag oder bei Überschreiten der Einkommensgrenze für die Familienversicherung bis zu Ihrem 30. Geburtstag brauchen Sie eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Entscheiden Sie sich für die günstige studentische Versicherung der mhplus!
Haben Sie zum Beispiel ein Kind bekommen oder den Zweiten Bildungsweg gewählt? Haben Sie Ihr Studium deshalb unterbrochen oder später begonnen? Dann verlängert sich die studentische Versicherung eventuell um genau diese Zeit. Wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre mhplus. Wir beraten Sie gerne.
Die niedrigen Beiträge für die studentische Versicherung ermöglichen es, bequem weiter zu studieren.
Der monatliche Beitrag beträgt ab dem 01.10.2024 nur:
- in der Krankenversicherung: 109,27 Euro (inklusive Zusatzbeitrag)
- in der Pflegeversicherung: 34,20 Euro (ohne Kinder)
- (Pflegeversicherung bei Nachweis von Kindern: 29,07 Euro)
Gesamt: 143,47 Euro (138,34 Euro bei Nachweis von Kindern)
Bekommen Sie BAföG? Dann bekommen Sie eventuell einen Beitragszuschuss.
Freiwillige Versicherung für Studierende
Ab Ihrem 30. Geburtstag endet die Studenten-Versicherung. Ihre mhplus bietet Ihnen dann eine freiwillige Versicherung an. Ihre Beiträge berechnen sich dann aus Ihren Einnahmen und dem gültigen Beitragssatz.
Liegen Ihre Einnahmen unter 1.178,33 Euro, bezahlen Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung folgenden Beitrag:
- Krankenversicherung: 195,14 Euro (inklusive Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung: 47,13 Euro (ohne Kinder)
- (Pflegeversicherung bei Nachweis von Kindern: 40,06 Euro)
Gesamt: 242,27 Euro (235,20 Euro bei Nachweis von Kindern)
Versicherungsbescheinigung online anfordern
Wenn Sie eine Bescheinigung für die Hochschule (digitaler Meldegrund 10) brauchen, rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Oder rufen Sie die Bescheinigung mit nur wenigen Klicks in der mhplus Service-App oder der Online-Filiale ab. Die Bestätigung für Ihre Einschreibung wird von uns direkt digital an Ihre Hochschule geschickt. Bitte beachten Sie: Es dauert bis zu 48 Stunden, bis die Meldung verarbeitet ist. Sobald Ihre Hochschule die Meldung verarbeitet hat, ist nichts weiter zu tun. Die Hochschule informiert die mhplus automatisch über die Einschreibung oder Exmatrikulation. Einen neuen digitalen Meldegrund brauchen Sie zum Beispiel erst dann wieder, wenn Sie die Hochschule oder die Krankenkasse wechseln.