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Sozialversicherung Umlagesätze der mhplus: Änderung zum 01.01.2024
Zum 01.01.2024 passt die mhplus ihre Sätze zur Umlageversicherung U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft) an.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sorgt für eine wirksame Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen - ganz unabhängig von der Höhe der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit.
Im Rahmen der Regelungen des im Aufwendungsausgleichsgesetz verankerten Umlageverfahrens U1 werden den Arbeitgebern ihre Aufwendungen für die im Arbeitsunfähigkeitsfall ihrer Mitarbeitenden geleistete Entgeltfortzahlung anteilig erstattet.
Nachdem sich die gemeldeten Krankheitstage inzwischen wieder auf einem normalen Niveau eingependelt haben, haben sich auch die Ausgaben der Ausgleichskasse normalisiert. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen es uns die Umlagesätze in der Umlageversicherung U1 zum 01.01.2024 zu senken.
Sie lauten ab dem 01.01.2024 wie folgt:
Erstattungssatz U1
Umlagesatz ab 01.01.2024
Umlagesatz bis 31.12.2023
70 % (Standard)
2,50 %
3,40 %
50 % (Standard)
1,50 %
2,00 %
80% (erhöht)
3,00 %
4,00 %
Wenn Sie Ihren bisherigen Erstattungssatz in der Umlageversicherung U1 ändern möchten, finden Sie auf unserer Homepage eine entsprechende Wahlerklärung. Oder nutzen Sie ganz einfach die elektronische Datenübermittlung und lassen uns Ihre Wahlerklärung mit dem Datensatz DSAK zukommen.
Der Erstattungssatz zur Umlageversicherung U2 beträgt immer 100 Prozent. Auch den Umlagesatz zur U2 können wir senken. Es gilt dann folgender Wert:
Erstattungssatz U2
Umlagesatz ab 01.01.2024
Umlagesatz bis 31.12.2023
100 %
0,36 %
0,43 %
Eine zentrale Beitragssatzdatei bei der ITSG enthält von allen gesetzlichen Krankenkassen alle Informationen, die für eine automatisierte Verarbeitung in der Abrechnung relevant sind. Auch die Umlagesätze der mhplus sind dort hinterlegt. Die ITSG verteilt die Beitragssatzdatei über einen frei verfügbaren https-Download mit RSS-Feed an die Abrechnungsprogramme und gibt die Daten an den GKV-Spitzenverband zur Veröffentlichung der aktuellen Beitragssätze weiter. Bitte stellen Sie programmseitig einen regelmäßigen Abgleich der Daten sicher.