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Ein Mann ist in einer Apotheke die Apothekerin berät ihn. Im Hintergrund sieht man verschiedene Medikamente, Arzneimittel.

Weniger unnötige Apothekenbesuche angestrebt

Sozialkontakte zu minimieren, ist derzeit eine der wichtigsten Maßnahmen, um das Aus-breiten des Corona-Virus zu bremsen. Der Gang in die Apotheke lässt sich jedoch oft nicht vermeiden, wenn benötigte Arzneimittel zu Hause ausgehen.

Sozialkontakte zu minimieren, ist derzeit eine der wichtigsten Maßnahmen, um das Ausbreiten des Corona-Virus zu bremsen. Der Gang in die Apotheke lässt sich jedoch oft nicht vermeiden, wenn benötigte Arzneimittel zu Hause ausgehen. Was sich jedoch vermeiden lässt, ist ein unnötiger Besuch der Apotheke. Ist zum Beispiel das von der eigenen Krankenkasse Rabatt begünstigte Arzneimittel bei der Apotheke nicht vorrätig, so ist in der Regel ein zweiter Besuch notwendig, um das entsprechende Medikament nach Bestellung abzuholen. Diese Regelung soll in der Corona-Krise flexibler gestaltet werden, um die Zahl der Kontakte in der Apotheke zu reduzieren. Auf diese Empfehlung haben sich viele Krankenkassen verständigt, so auch die mhplus Krankenkasse. Martyna Klausmann, Versorgungsexpertin der mhplus, erläutert: „Ist das benötigte Rabatt begünstigte Präparat in der Apotheke aktuell nicht vorrätig, können unsere Versicherten vom Apotheker derzeit im Einzelfall ein verfügbares Alternativpräparat erhalten. Damit schaffen wir unkompliziert Flexibilität für die Apotheken und helfen, das Infektionsrisiko für Patienten und MitarbeiterInnen in Apotheken zu reduzieren.“
 

Die Apotheken verwenden für die Kennzeichnung entsprechender Vorgänge einfach das vertraglich vorgesehene Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 5 beziehungsweise 6 (Akutversorgung + Rabattpräparat nicht lieferbar). Das Aussetzen der Rabattvertragsprüfung ist zunächst bis zum 30. April vorgesehen. Dies gilt unter dem Vorbehalt anders lautender Regelungen auf Bundesebene.  Ab Ende April muss die Lage neu bewertet werden.

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