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Schutz vor Corona-Infektionen: Präventionskurse können jetzt digital fort- und durchgeführt werden

Gemeinsame Presseinformation der an der Zentralen Prüfstelle Prävention beteiligten Krankenkassen.

Trotz Corona-Pandemie zu Rückenschule und Ernährungscoaching: Die an der Zentralen Prüfstelle Prävention beteiligten gesetzlichen Krankenkassen – wie die mhplus Krankenkasse - ermöglichen es Anbietern von Präventionskursen ab sofort, ihre Angebote auch digital durchzuführen, zum Beispiel im Live-Stream. In einer gemeinsamen Presseinformation wurde das nun herausgestellt.

Bereits begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Kurse können online fortgeführt werden. Die Möglichkeit besteht bis zum 30. September 2020. „Prävention zum Beispiel gegen Rückenleiden oder Stress- und Suchtfolgen ist auch in Corona-Zeiten sehr wichtig. Mit der Möglichkeit, in der Krisensituation vorläufig auf digi-tale Angebote umzustellen, wollen die Krankenkassen möglichst viele Präventionsange-bote für ihre Versicherten aufrechterhalten. Damit und mit vielen weiteren Sonderrege-lungen möchten die Krankenkassen aber auch ganz gezielt die Kursanbieter und Kurslei-ter unterstützen und zum Infektionsschutz beitragen“, erklärte Melanie Dold, geschäfts-führende Leiterin der Zentralen Prüfstelle Prävention beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Weitere Sonderregelungen:

Anbieter können Nachholtermine anbieten

Neben der Möglichkeit begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Präsenzkurse online durchzuführen, können die Anbieter ihre Kurse auch vorübergehend aussetzten. Die verbleibenden Kurseinheiten müssen sie bis 31. Dezember 2020 nach-holen. Bislang mussten von der Prüfstelle zertifizierte Präventionskurse stets wöchent-lich und - sofern es sich nicht um einen Onlinekurs nach den Kriterien des Leitfadens Prävention handelt - vor Ort abgehalten werden.

Kassen bezuschussen auch wegen Corona abgebrochene Angebote

Bei Zuschüssen, die Versicherte zu den Kursgebühren von ihren Krankenkassen erhalten, gelten vorübergehend folgenden Regelungen: Wird ein Kurs aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig beendet und kann er auch nicht fortgeführt werden, bekommen Versi-cherte von ihrer Krankenkasse mindestens eine Erstattung auf der Basis der durchge-führten Termine/Kurseinheiten. Zur Klärung im Einzelfall sollte sich der Versicherte an seine jeweilige Krankenkasse wenden.

Mehr Informationen zum Thema Präventionskurse in Corona-Zeiten gibt es auf der Websi-te der Prüfstelle www.zentrale-pruefstelle-praevention.de und beim GKV-Spitzenverband unter www.gkv-spitzenverband.de.

Rund 100.000 Präventionskurse zur Auswahl

Die Zentrale Prüfstelle Prävention wurde 2014 gegründet. Sie ist eine Gemeinschaftsein-richtung nahezu aller gesetzlichen Krankenkassen, ihre Aufgabe ist es, Präventionskurse gemäß dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zu prüfen. Erfolgreich ge-prüfte Kursangebote werden mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ zertifiziert. Die an der Prüfstelle beteiligten Krankenkassen übernehmen die Teilnahme-gebühren oder bezuschussen diese für bis zu zwei Kurse pro Jahr und Versichertem. Für die Kurssuche haben die Kassen auf ihren Internetseiten eigene Suchmaschinen einge-richtet. Derzeit stehen den Versicherten dort mehr als 100.000 Präventionskurse ein-schließlich digitaler Angebote nach dem Leitfaden Prävention zu Auswahl.

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