Sozialversicherung „Kindkrankschreibung“ nun dauerhaft telefonisch
Im letzten Newsletter hatten wir zu den gesetzlichen Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung berichtet. Hier erhalten Sie nun weitere Informationen zur Art und Weise der Feststellung der Kind-AU.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben im Dezember die Änderung des Bundesmantelvertrags der Ärzte (BMV-Ä) beschlossen.
Darin wurde die Möglichkeit festgelegt, die Erkrankung von Kindern per Telefon oder Video festzustellen. Seit 18. Dezember 2023 können Eltern diese Erleichterung nutzen, welche zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet war.
Seit 1. Juli 2024 gilt die Regelung dauerhaft (§ 31 BMV-Ä). Darauf verständigten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.