Sicherheitslücke Kassen müssen VideoIdent-Verfahren aussetzen
Wegen einer Sicherheitslücke hat die gematik den Krankenkassen bis auf Weiteres die Nutzung von VideoIdent-Verfahren in der Telematikinfrastruktur (TI) untersagt.
Versicherte können sich somit nicht mehr mit ihrer Smartphone-Kamera für Online-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder für die PIN der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) identifizieren.
Die mhplus bietet ihren Versicherten weiterhin an, sich vor Ort in ihrer mhplus-Geschäftsstelle auszuweisen, um sich damit für die ePA zu registrieren oder den PIN für die eGK zu bestellen. Zur Registrierung für die ePA bleibt auch das Verfahren Postident möglich – entweder mobil mit dem Online-Ausweis (eID) oder persönlich in einer Filiale der Deutschen Post. Um sich für die Online-Filiale der mhplus zu registrieren, erhalten Versicherte einen Brief mit QR-Code. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Identifizierungsmöglichkeiten finden Versicherte auf unserer Website.
Ob die Krankenkassen die VideoIdent-Verfahren wieder aufnehmen dürfen, hängt davon ab, ob die Anbieter die sicherheitstechnischen Schwachstellen schließen können. Über eine Wiederzulassung entscheidet dann die gematik. Die gematik ist als Nationale Agentur für Digitale Medizin gesetzlich beauftragt für den Betrieb und die Weiterentwicklung der TI, der zentralen Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
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