- Ihr persönlicher Gesundheitsmanager
- Die Vorteile der ePA
- Aktuelle Infos zur ePA
- Wie kann man auf die ePA zugreifen?
- Die mhplus ePA-App
- In drei Schritten für die ePA registrieren
- Ich möchte die ePA ohne Smartphone nutzen
- Datenschutz der ePA
- Sicherheit für Ihre Gesundheitsdaten
- Datenschutzerklärung herunterladen
- Weitere Informationen rund um die ePA
- Wichtige Informationen und Downloads rund um die ePA der mhplus
- Barrierefreiheit und Leichte Sprache
Ihre Gesundheitsdaten an einem Platz Die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA genannt, ist Ihr digitaler Gesundheitsmanager und unterstützt Sie beim Austausch von medizinischen Informationen mit Ärzten, Therapeuten, Apotheken und Krankenhäusern.
Ihr persönlicher Gesundheitsmanager
Sie haben die Kontrolle über Ihre Daten. Sie entscheiden, welche Gesundheitsdaten Sie in Ihrer ePA speichern und welche Personen auf Ihre Daten zugreifen dürfen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und für Sie gratis.
Die Vorteile der ePA
- Steigerung der Qualität für die med. Versorgung, da Ärzte schneller auf Informationen zugreifen können, die sie nicht in Ihrer Praxis vorhalten. Der Hausarzt kann z.B. auf die Informationen eines Facharztes zugreifen, wenn Sie diese Daten freigegeben haben.
- Doppeluntersuchungen sowie Arzneimittelwechselwirkungen können vermieden werden.
- Befunde stehen nach der Behandlung schnell in der ePA zur Verfügung.
- Therapien können besser auf Vorerkrankungen abgestimmt und gegebenenfalls Zusammenhänge zwischen Krankheiten schneller erkannt werden.
- Laborbefunde, Arztbriefe, Migräne- oder Schmerztagebuch oder Medikationsplan können Sie schon in der ePA ablegen bzw. vom Arzt ablegen lassen. Ebenso Dokumente wie Impfpass oder Zahnbonusheft oder Kopien von Notfalldaten oder des elektronischen Medikationsplanes.
- Eine Leistungsauskunft kann regelmäßig in Ihrer ePA zur Verfügung gestellt werden.
Was Sie wissen müssen Aktuelle Infos zur ePA
Die mhplus bietet Ihren Versicherten seit Ende August 2024 auch die Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) über ein neues Modul in der ePA-App an.
Mit dem E-Rezept-Modul kann ein Versicherter E-Rezepte und ärztliche Verordnungen für Arzneimittel elektronisch empfangen, verwalten und bei einer freigewählten Apotheke einlösen.
Wird dem Versicherten ein Arzneimittel verordnet, wird ein E-Rezept erstellt. Dieses wird in der Telematikinfrastruktur auf dem E-Rezept Fachdienst gespeichert und kann von dem Versicherten durch das E-Rezept-Modul abgerufen und verwaltet werden. Nur der Versicherte hat Zugriff auf die in dem Endgerät lokal gespeicherten Daten.
Über den Scan eines 2D-Codes oder durch eine Authentifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte wird das E-Rezept eingelöst. Im E-Rezept Fachdienst sind alle Apotheken hinterlegt. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung ein E-Rezept einzulösen. Zum einen können die Versicherten den 2D-Code direkt in einer Apotheke vorzeigen. Zum anderen können die Versicherten den 2D-Code an eine Apotheke übermitteln um das Arzneimittel geliefert zu bekommen.
Weitere Infos zum E-Rezept-Modul erhalten Sie hier
Im Rahmen des § 343 Abs. 1a SGB V wurden uns vom GKV-Spitzenverband ausführliche Informationsmaterialien zur ePA zur Verfügung gestellt. Diese gelten ab dem 15.01.2025.
Diese Informationen sind hier für Sie hinterlegt.
Die gesetzlichen Pflichtinformationen zur ePA finden Sie hier auch in Leichter Sprache (Herausgeber: GKV-Spitzenverband)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist bei einigen interessierten Kunden schon seit geraumer Zeit im Einsatz. Ab Januar 2025 soll die ePA als sicherer, digitaler Speicher Ihrer medizinischen Dokumente bundesweit als „ePA für alle“ eingeführt werden. Jeder Versicherte in Deutschland wird dann automatisch eine ePA bekommen.
Die dafür erforderlichen Grundlagen, das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz DigiG) und das Gesetz zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). Diese Gesetze sind seit dem 27.03.24 in Kraft. Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Informationen hierzu.
Was bedeutet Opt-Out bei der ePA?
Opt-Out heißt übersetzt „sich gegen etwas zu entscheiden“.
Alle gesetzlichen Krankenkassen werden ab Januar 2025 ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen. Sie haben als Versicherter die Möglichkeit, der Nutzung der „ePA für alle“ zu widersprechen. Die Nutzung bleibt - wie auch heute schon - freiwillig. Sofern Sie widersprechen, legen wir für Sie keine ePA an. Sollte schon eine Akte angelegt sein, können Sie ihre Löschung jederzeit verlangen.
Warum wird die „ePA für alle“ überhaupt eingeführt?
Das Opt-Out-Verfahren für die elektronische Patientenakte ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Für den größten Teil der Versicherten wird der Zugang zur ePA so vereinfacht. Momentan ist eine aktive Anmeldung durch die Versicherten erforderlich. Zukünftig übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe für ihre Versicherten. Das erspart allen Beteiligten den Aufwand.
Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte für mich?
Die ePA ermöglicht Ihnen die zentrale und sichere Ablage Ihrer Gesundheitsinformationen und -dokumente. Unterlagen wie Laborbefunde, Medikationspläne, Operationsberichte liegen aktuell schon in digitaler Form bei Ihren Praxen oder Krankenhäusern. Sie sind aber über mehrere Orte verteilt und können über die ePA zusammengeführt werden. Auch andere Unterlagen, die noch nicht in digitaler Form vorliegen, können in die ePA „hochgeladen“ werden. Dies sind z.B. Impfausweis, Zahn-Bonusheft, Kinder-Untersuchungshefte usw.
Wenn Sie Ihre Ärzte, Apotheker, Therapeuten, Krankenhäuser u.a. dafür berechtigen, können diese Daten in Ihrer ePA speichern. Über Ihre ePA-App können Sie auf Ihre Dokumente jeder-zeit zugreifen.
Wichtig: Sie haben alles im Blick und entscheiden immer selbst, für wen Sie Ihre Daten freigeben.
Berechtigen Sie Ihre Ärztinnen und Ärzte dazu, so haben diese Zugang zu Informationen über Ihre Medikamente, Diagnosen oder Allergien, die für Ihre Behandlung wichtig sind. So können bei einer Verordnung von weiteren Medikamenten z.B. mögliche Wechselwirkungen besser ausgeschlossen und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden.
So unterstützen Sie zum Beispiel Ihre Ärzte bei ihren individuellen Therapieentscheidungen.
Hier besteht keine Eile. Die ePA für alle wird erst ab dem 15.01.2025 für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet. Hierüber werden Sie noch schriftlich informiert, voraussichtlich bis Ende Oktober 2024. Sie haben dann eine Widerspruchsfrist von sechs Wochen. Sie können die ePA aber auch später jederzeit löschen lassen.
Daher unsere Empfehlung:
Testen Sie die ePA zunächst, bevor Sie widersprechen oder diese löschen lassen.
Wenn Sie der Anlage der ePA bereits im Vorfeld widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch jederzeit schriftlich (formlos) einreichen.
Für den Widerspruch haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Sie können der Einrichtung der ePA ab 15.01.2025
- in vollem Umfang widersprechen oder
Sie widersprechen nur einzelnen Bestandteilen der ePA z.B. - nur der Einstellung elektronischer Abrechnungsdaten in der ePA durch die mhplus BKK
- nur der Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken
- nur der Erstellung einer elektronischen Medikationsliste in der ePA
- nur der Einstellung der e-Rezept-Daten in der ePA
Wenn Sie der Einrichtung der ePA in vollem Umfang widersprechen, wird keine Patientenakte für Sie angelegt. Widersprechen Sie nur einzelnen Bestandteilen, wird zwar eine ePA angelegt, jedoch werden diese Bestandteile nicht aktiviert.
Ein entsprechendes Formular für einen Widerspruch finden Sie hier
Wie kann man auf die ePA zugreifen?
Die ePA kann aktuell schon online über die mhplus ePA-App genutzt werden. Dies erfolgt über ein Smartphone oder ein Tablet. Diese „mobile“ Variante wird von uns empfohlen!
Sie kann auch offline in der Arztpraxis nur mit der NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte mit PIN genutzt werden. Hierzu ist derzeit die Akte durch die mhplus in einer Geschäftsstelle anzulegen.
Auch eine Nutzung am PC oder Notebook ist grundsätzlich möglich, hierfür ist aber zusätzlich ein Kartenlesegerät erforderlich.
Die mhplus ePA-App
Nutzen Sie Ihre ePA bequem und digital mit der mhplus ePA-App. Laden Sie die mhplus ePA-App auf Ihr Smartphone.
Sie finden diese in den App-Stores oder direkt über die nachfolgenden QR-Codes/Links.
Ich möchte die ePA ohne Smartphone nutzen
Sie können die ePA auch ohne mobiles Gerät wie Smartphone oder Tablet „offline“ nutzen.
Mit der mhplus ePA-App können Sie die ePA selbst verwalten und einsehen. Ohne die App berechtigen Sie Arztpraxen und medizinische Einrichtungen, Daten in Ihre ePA einzustellen.
Dies geschieht, indem Sie bei einem Arztbesuch Ihre Gesundheitskarte ins Lesegerät stecken. Sie selbst können so jedoch keinen direkten Einblick in Ihre ePA erhalten.
Voraussetzungen für die „offline“-Nutzung:
Sie besitzen eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und Ihre PIN.
Nach einer sicheren Identifizierung in einer mhplus-Geschäftsstelle und Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen und der Einwilligungserklärung senden wir Ihnen die PIN für die eGK einige Tage später per Post zu.
Aktivieren Sie anschließend Ihre ePA bei Ihrem Behandler mit Ihrer Gesundheitskarte und PIN.
Datenschutz der ePA
Sicherheit für Ihre Gesundheitsdaten
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Gesundheitsmanager. Alle Daten, die in ihr aufbewahrt werden unterliegen strengen Vorgaben des Datenschutzes.
Alles, was mit Gesundheit zusammenhängt ist hoch sensibel. Nicht jeder soll Zugriff und Einsicht haben. Wir verstehen das und haben deshalb in Sachen Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte höchste Maßstäbe angesetzt.
Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten ist uns wichtig. Alle Daten sind verschlüsselt und auf Rechnern innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Ihr Login ist geschützt.
Datenschutzerklärung herunterladen
Datenschutzerklärung elektronische Patientenakte und E-Rezept
In der folgenden Liste (Stand 04.04.2024 lt. Bitmarck) finden Sie alle Geräte, mit denen die Nutzung der ePA aktuell möglich ist. Es handelt sich hierbei um Geräte, deren Kompatibilität zur aktuellen ePA-App-Version (Android 2.6.0-6, iOS 2.6.07) getestet wurde. Sofern die aktuel-len Softwarevoraussetzungen erfüllt sind, können wir die uneingeschränkte Nutzung für die hier aufgeführten Geräte garantieren.
Grundsätzlich werden folgende Geräte unterstützt:
- Smartphone für Europäischen Markt
- NFC empfohlen, aber nicht verpflichtend
- Aktuelle Updates installiert
Android
Hardware
Samsung Galaxy S9
Samsung Galaxy S10
Samsung Galaxy S20
Samsung Galaxy S21 FE 5G
Samsung Galaxy S22
Samsung Galaxy A21s
Samsung Galaxy A41
Samsung Galaxy A50
Samsung Galaxy A51
Samsung Galaxy A52 5G
Samsung Galaxy A52s 5G
Samsung Galaxy A53 5G
Samsung Galaxy A70
Samsung Galaxy A71
Samsung Galaxy A72
Samsung Galaxy Z Flip 4
Nokia 4.2
Huawei Mate 20 Lite
Huawei P30 Lite
OnePlus 7T
OnePlus Nord
Xiaomi Redmi Note 8 Pro
Xiaomi Redmi Note 10 Pro
Xiaomi Redmi Note 11 Pro 5G
Xiaomi Mi A3
Xiaomi 11T
Sony Xperia 10II
Motorola one
Motorola Moto G6 Plus
Motorola Edge 30 Pro
Google Pixel 4a
Google Pixel 6
Google Pixel 6a
Google Pixel 7
Google Pixel 7 Pro
LG K40S
Software
ab Android 10 (API Level 29) oder höher
Hardware Architektur:
armeabi-v7a
arm64-v8a
Bei einigen Android-Geräten, die mit einer niedrigeren Android-Version ausgeliefert und im An-schluss auf Android 9.0 aktualisiert wurden, funktioniert die Installation der ePA-App nicht. Dies liegt daran, dass den Geräten bestimmte sicherheitsrelevante Hardwarekomponenten fehlen.
iOS
Hardware
iPhone 8
iPhone 8 Plus
iPhone XS
iPhone XS Max
iPhone XR
iPhone 11
iPhone 11 Pro
iPhone 11 Pro Max
iPhone 12
iPhone 13
iPhone 13 Mini
iPhone SE 2.Generation
iPhone 14
iPhone 14 Pro
iPhone 15
iPhone 15 Pro ab iOS 16 oder höher
Software
Die ePA-App wird ab der Version iOS 16 unterstützt.
Verwaltung Sie Ihre Geräte oder sperren Sie Ihre Geräte mit der Geräteverwaltung.
Dazu müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten zur ePA anmelden.
Eine Nutzung der ePA-App ist mit diesen Geräten daher nicht möglich:
Samsung Galaxy A3
Samsung Galaxy A5
Samsung Galaxy J7
Fairphone 2
Hinweis: Auslaufende Unterstützung von iOS 15 ab April 2024
Welche Geräte werden nicht mehr unterstützt?
Die Nutzung der aktuellen Android ePA-App Version 2.6.0-6 kann mit einem mobilen Endgerät, das mit dem Betriebssystem Android 10 oder höher ausgestattet ist, erfolgen.
Für die Verwendung der iOS ePA-App Version 2.6.07 ist ein mobiles Endgerät notwendig, auf dem mindestens iOS 16 installiert ist.
Im Allgemeinen müssen diese Endgeräte für den europäischen Markt ausgelegt sein.
Zudem sieht die Spezifikation des sektoralen Identity Providers (IDP) vor, dass bei Sicherheitsbedenken Betriebssystemversionen ausgeschlossen werden dürfen. Dies betrifft zum Beispiel Betriebssysteme, die keine Sicherheitsupdates durch den Herstellenden mehr erhalten.
Aus diesem Grund hat sich BITMARCK/RISE dazu entschieden mit dem geplanten Q1-Release (iOS Version 2.6.07, Veröffentlichung 04.04.2024), ab April 2024 ausschließlich ≥ iOS 16 zu unterstützen. Versicherte Personen, die derzeit noch iOS 15 nutzen, erhalten in der aktuellen ePA-App Version 2.6.0-2 (Q4/2023) den Hinweis, dass die ePA-App ab April 2024 unter Verwendung von iOS 15 nicht mehr nutzbar ist und ein Softwareupdate auf dem Smartphone erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis: iOS 15 Nutzende sehen die Q1-2024 ePA App-Version (iOS Version 2.6.07, Veröffentlichung 04.04.2024) im Apple App Store. Die Sichbarkeit im Store kann für iOS 15 Nutzende leider technisch nicht deaktiviert werden.
Eine detaillierte Auflistung aller Geräte und der jeweils unterstützten Betriebssystemversionen entnehmen Sie bitte der AusweisApp2-Übersicht.
Bitte beachten, dass die Nutzung der mhplus ePA-App nur auf mobilen Endgeräten mit aktiviertem Basisschutz (beispielsweise die Bildschirm-Sperre oder die PIN-Abfrage beim Starten des Gerätes) möglich ist.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter Basisschutz
Weitere Informationen rund um die ePA
Was Sie sonst noch zur ePA wissen müssen:
Wichtige Informationen und Downloads rund um die ePA der mhplus
- Datenschutzerklärung elektronische Patientenakte und E-Rezept
- Pflichtinformationen zur ePA für alle ab Januar 2025
- Leistungsbeschreibung ePA
- Informationsblatt Identity and Access Managements (IAM) ePA
Je nachdem, wie Sie die ePA nutzen, sind verschiedene Unterlagen für Sie relevant. Sie können die ePA online oder offline nutzen.
Sie sind ein Online-Nutzer, wenn Sie die „ePA-mhplus“ als App auf Ihrem Smartphone nutzen.
- Nutzungsbedingungen der ePA
- Nutzungsbedingungen E-Rezept
- Nutzungsbedingungen IAM
- Nutzungsbedingungen IAM IDP
- Einwilligungserklärung der ePA
- Einwilligungserklärung E-Rezept
- Einwilligungserklärung IAM
- Einwilligungserklärung IAM IDP
Sie sind ein Offline-Nutzer, wenn Sie Ihre ePA ohne Smartphone bei Ihrem Arzt nutzen.
Barrierefreiheit und Leichte Sprache
- Erklärung zur Barrierefreiheit der ePA (von der mhplus)
- Informationen zur ePA in Leichter Sprache (vom GKV-Spitzenverband)