Die wichtigsten Fragen und Antworten FAQs zur ePA
Die elektronische Patientenakte enthält viele persönliche Daten. Deswegen verstehen wir, dass Sie viele Fragen haben. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammen gestellt.
Allgemeine Fragen zur ePA
Die ePA ist Ihr persönlicher, sicherer Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Mithilfe der ePA können Sie und berechtigte Personenkreise, wie zum Beispiel die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital verwalten.
Aktuell ist die elektronische Patientenakte schon freiwillig nutzbar. Ab dem 15.1.2025 kommt die „ePA für alle“. Dann erhalten alle Versicherten in Deutschland eine ePA, es sei denn, sie widersprechen der Anlage der ePA. Da ab dem 15.1.2025 bundesweit für alle gesetzlichen Versicherten die elektronischen Patientenakten angelegt werden, wird es einige Wochen dauern bis die ePA allen Versicherten zur Verfügung steht und sie diese nutzen können.
Alle Ihre Gesundheitsdaten, wie Arztberichte und Röntgenbilder, sind an einem Ort sicher gespeichert und jederzeit abrufbar. Sie müssen keine Unterlagen mehr suchen. Ihre Behandler und Behandlerinnen können sofort auf wichtige Informationen zugreifen. Doppeluntersuchungen und fehlerhafte Medikationen können vermieden werden.
Nur Sie selbst und die von Ihnen autorisierten Personen oder Institutionen können auf die ePA zugreifen. Das Zugriffsrecht kann gezielt für einzelne Dokumente oder zeitlich begrenzt gewährt werden. Sie erteilen die Berechtigungen und können diese jederzeit wieder entziehen.
In der ePA können verschiedene Arten von Gesundheitsinformationen gespeichert werden, darunter
- Arztberichte,
- Impfungen,
- Medikationspläne,
- Allergien,
- Röntgenbilder
- und persönliche Notizen zu Gesundheitsthemen.
Ja, Sie haben die volle Kontrolle darüber, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie können Dokumente hinzufügen, löschen oder den Zugriff auf bestimmte Dokumente einschränken.
Alle Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) müssen ihre ePA von der gematik prüfen lassen. Die gematik stellt sicher, dass die ePA sicher und korrekt funktioniert.
Ihre Daten in der ePA sind immer verschlüsselt und liegen verschlüsselt auf hoch gesicherten Servern in Deutschland.
Sie werden also nicht auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert.
Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte verlieren, sind Ihre Daten weiterhin geschützt. Wenn Sie oder Ihre Ärztin/Ihr Arzt auf die ePA zugreifen, werden die Daten sicher übertragen. Weder der Betreiber noch Ihre mhplus haben Zugriff auf Ihre Daten.
Die Daten in der ePA werden so lange gespeichert, wie Sie es wünschen. Daten können jederzeit gelöscht werden.
Wenn die ePA nicht mehr genutzt wird oder der Versicherte verstirbt, werden die Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wird.
Die Nutzung der ePA ist jederzeit freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob sie die ePA nutzen möchten oder nicht. Wenn sie sich gegen die Nutzung entscheiden, bleibt alles wie bisher. Eine bereits angelegte ePA können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt löschen lassen.
Unsere Empfehlung: Testen Sie die ePA zunächst in Ruhe bevor Sie widersprechen oder die ePA löschen lassen.
Für den Fall, dass Sie die ePA nicht nutzen oder der Anlage der ePA sogar schon im Vorfeld widersprechen möchten, können Sie den entsprechenden Vordruck auf unserer Homepage dafür nutzen. Für Kinder können die Erziehungsberechtigten einen Widerspruch einlegen. Versicherte ab 15. Jahren müssen einen Widerspruch selbst einreichen. Einen entsprechenden Vordruck für einen Widerspruch finden Sie hier.
Muss ich erneut Widerspruch einlegen?
Nein, diejenigen Versicherten, die nach Inkrafttreten der maßgebenden Gesetze (Digitalgesetz- DigiG) am 27.03.24 schon der Anlage einer ePA widersprochen haben, müssen nicht nochmals Widerspruch einreichen. Der schon vorliegende Widerspruch wird berücksichtigt und es wird keine ePA angelegt.
Wenn Sie schon heute die ePA anlegen und nutzen wollen, müssen Sie dies entsprechend beantragen. Laden Sie sich hierzu die mhplus ePA-App herunter und registrieren Sie sich für die ePA. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Anmeldung und Registrierung.
Sie können die ePA auch ohne mobiles Gerät wie Smartphone oder Tablet „offline“ nutzen.
Mit der mhplus ePA-App können Sie die ePA selbst verwalten und einsehen. Ohne die App berechtigen Sie Arztpraxen und medizinische Einrichtungen, Daten in Ihre ePA einzustellen.
Dies geschieht, indem Sie bei einem Arztbesuch Ihre Gesundheitskarte ins Lesegerät stecken. Sie selbst können so jedoch keinen direkten Einblick in Ihre ePA erhalten.
Voraussetzungen für die „offline“-Nutzung:
Sie besitzen eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und Ihre PIN.
Nach einer sicherer Identifizierung in einer mhplus-Geschäftsstelle und Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen und der Einwilligungserklärung senden wir Ihnen die PIN für die eGK einige Tage später per Post zu.
Aktivieren Sie anschließend Ihre ePA bei Ihrem Behandler mit Ihrer Gesundheitskarte und PIN.
Beim Wechsel der Krankenkasse können die in der ePA gespeicherten Daten auf die neue Kranken-kasse übertragen werden, sofern Sie dem zustimmen.
Andernfalls kann die Akte gelöscht werden.
Die Nutzung der ePA ist für Sie kostenfrei. Die Kosten werden durch Ihre mhplus getragen.
ePA E-Rezept Modul in der ePA-App
Die E-Rezept App der gematik bleibt weiterhin bestehen. Das E-Rezept Modul in der ePA kann eigenständig genutzt werden. Allgemein ist es so, dass ausgestellte Rezepte auf dem E-Rezept Fachdienst gespeichert und dort von beiden Apps abgerufen werden.
Werden die Einstellungen vielleicht sogar in das neue E-Rezeptmodul übertragen? Zum Beispiel: Rezeptarchiv, Einnahme-Erinnerungen… Oder muss alles im E-Rezeptmodul neu eingerichtet werden?
Die Einstellungen in der E-Rezept-App bleiben von der Verwendung des E-Rezept-Moduls in der ePA-App unberührt. Einstellungen, die in einer App getätigt werden, können in eine andere App nicht übertragen werden. Der gemeinsame Nenner der beiden Apps ist die Anbindung an den E-Rezept-Fachdienst zum Abruf von E-Rezepten.
Kann es dabei zu Problemen kommen? Oder muss man sich entscheiden?
Es können grundsätzlich alle Varianten zur Einlösung von E-Rezepten (eGK, E-Rezept-App der gematik, ePA-App der Krankenkassen, Ausdruck mit QR-Code) verwendet werden. Einschränkungen bei Wechsel der Varianten treten nicht auf.
Für die Verwendung wird eine Authentifizierung mittels GesundheitsID benötigt. Zudem muss der Datenschutzerklärung, den Nutzungsbedingungen und der Einwilligungserklärung zugestimmt werden.
Auch bei einem Widerspruch gegen die ePA kann das E-Rezept Modul genutzt werden. Die Registrierung erfolgt über eine Authentifizierung mittels GesundheitsID - unabhängig von der ePA sowie einem möglichen Widerspruch gegen die ePA.
Das E-Rezept Modul kann unabhängig von der elektronischen Patientenakte verwendet werden. Daher gibt es für das E-Rezept Modul eine eigenständige Einwilligungserklärung sowie Nutzungsbedingung. Diese müssen bei der erstmaligen Verwendung des Moduls durch den Versicherten bestätigt werden. Eine gesonderte Einwilligung hinsichtlich des Datenschutzes ist nicht nötig, da das E-Rezept Modul in der Datenschutzerklärung der ePA-App integriert wurde und dieser daher beim erstmaligen Einrichten der ePA-App zugestimmt wird.
Sobald das E-Rezept Modul von der Krankenkasse aktiviert worden ist (dies ist immer zu einem Q-Release möglich), erscheint es in der ePA-App als eigenständiger Bereich unter der Patientenakte. Eine neue App ist daher nicht zu installieren, aber die bestehende App muss durch ein Update aktualisiert werden. Um das E-Rezept Modul nutzen zu können, benötigt der Versicherte, wie auch bei der E-Rezept App der gematik, eine GesundheitsID oder die Identifikation mit eGK & PIN. Damit kann sich der Versicherte im E-Rezept Modul anmelden, der Einwilligungserklärung und den Nutzungsbedingungen zustimmen und anschließend das E-Rezept Modul und seine Vorzüge nutzen.
Aktuell kann nur ein Konto im E-Rezept Modul genutzt werden.
Sollte der Versicherte das E-Rezept Modul nicht nutzen wollen, so ist kein Widerspruch nötig. Das E-Rezept Modul basiert auf der Opt-In Methode, dementsprechend muss der Versicherte der Nutzung aktiv zustimmen (Zustimmung durch Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingung sowie Einwilligungserklärung).
Wenn der Versicherte dem nicht zustimmt, kann er auch das E-Rezept Modul nicht nutzen.
E-Rezepte werden auf dem E-Rezept Fachdienst hinterlegt. Nicht eingelöste E-Rezepte bleiben bis zu 3 Monate zum Quartalsende verfügbar. Eingelöste Rezepte bleiben 100 Tage sichtbar (gesetzliche Regelung). Nach dem genannten Zeitraum werden die E-Rezepte auf dem Fachdienst gelöscht.
Die ePA-App erstellt jedoch auf Basis der vom Fachdienst abgerufenen E-Rezepte eine Historie, welche keine explizite Löschfrist beinhaltet. Dort können also - insofern vor der Löschung des E-Rezept Fachdienst abgerufen - auch ältere Rezepte gelistet sein. Sobald der Versicherte die Einwilligung zum E-Rezept Modul hingegen widerruft, so ist diese Historie unwiederbringlich gelöscht.
Im Verzeichnisdienst sind auch Online-Apotheken hinterlegt. Es wird bei der Bestellung ein Warenkorb generiert, mit welchem die Bestellung dann abgeschlossen und die Lieferung erfolgen kann.
Krankenkassen erhalten keine Einsicht oder konkrete Informationen über ein E-Rezept. Erst nach der Einlösung eines E-Rezepts wird dieses an die Krankenkasse zur Abrechnung übermittelt.
Der Aufbau ist analog und intuitiv zur E-Rezept App der gematik aufgebaut.
- Möglicheit 1: Eine Direktzuweisung kann durchgeführt werden.
Eine Direktzuweisung erfolgt durch den Leistungserbringer (Arzt oder Krankenhaus), welcher die Apotheke dabei direkt angibt.
Kann das E-Rezept aus der ePA-App auch direkt einer Apotheke zugewiesen werden?
- Möglichkeit 2
Der Nutzende hat im Rahmen der Einlösung eines E-Rezeptes die Möglichkeit, dies direkt bei einer Apotheke zur Abholung zu reservieren. Bietet die Apotheke Botendienste oder Versand an, kann der Nutzende dies ebenfalls über die ePA-App in Anspruch nehmen.
Die Aufnahme von Screenshots aus dem E-Rezept Modul ist grundsätzlich möglich. Allerdings unterscheiden sich bei iOS und Android die Einstellungen, welche vorgenommen werden können.
- iOS: Unter iOS erfolgt nach der Aufnahme eines Screenshots ein Hinweistext, der Screenshot wird aber aufgezeichnet.
Die Benachrichtigung kann in den Einstellungen wie folgt ausgeschaltet werden:
Profil → Benachrichtigung und Hinweise → Hinweis bei Bildschirmaufnahme → Schalter auf inaktiv setzen -
Android: Unter Android ist die Bildschirmaufnahme standardmäßig deaktiviert.
Um die Screenshot Aufnahme zu ermöglichen, muss die Funktion daher zunächst wie folgt eingeschaltet werden:
Profil → Benachrichtigung und Hinweise → Screenshots zulassen → Schalter auf aktiv setzen
Eine parallele Nutzung der E-Rezept App der gematik und des E-Rezept Modul in der ePA-App ist möglich. Das verordnete E-Rezept wird durch den Leistungserbringer auf dem E-Rezept Fachdienst der gematik gespeichert. Die E-Rezept App und das E-Rezept Modul rufen die Daten gleichermaßen von dem E-Rezept Fachdienst ab und der Versicherte kann somit seine Rezepte verwalten.
Ärzte und Leistungserbringer haben nur Zugriff auf die Daten, welche in der ePA hinterlegt sind. Das E-Rezept Modul ist zwar in der ePA-App integriert, aber ein eigenständiger Bereich. Dementsprechend kann ein Arzt oder Leistungserbringer nicht auf die Rezeptdaten zugreifen.
Die Identifikation von Minderjährigen ohne Ausweis erfolgt in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse. Die Identifikation wird direkt bestätigt und der Versicherte erhält einen Code, um seine Identifizierung abzuschließen.
Weitere Informationen rund um die ePA
Was Sie sonst noch zur elektronischen Patientenakte wissen müssen