Gläserweise Fruchtgenuss Marmelade, Konfitüre und Gelee
Deutschland ist das Land der fruchtigen Brotaufstriche. Jährlich werden hier über 240.000 Tonnen Marmeladen, Konfitüren und Fruchtgelees produziert. Wie unterscheiden sich die süßen Aufstriche eigentlich?
Fruchtige Brotaufstriche
Marmelade
Der Name kommt aus dem Portugiesischen von „marmelo“ – die Quitte. Als Marmelade dürfen bei industriell hergestellten Brotaufstrichen ausschließlich Produkte aus Zitrusfrüchten bezeichnet werden.
Konfitüre
Bei den meisten Produkten handelt es sich um Konfitüren. Fruchtstücke sind das Kennzeichen der Konfitüre. Bei Konfitüre extra ist der Fruchtgehalt höher als bei regulärer Konfitüre.
Gelee
Das Gelee wird aus Fruchtsaft hergestellt, in puncto Fruchtstücke herrscht daher Fehlanzeige. Der Saft wird mit Zucker und einem Geliermittel aufgekocht und geliert beim Erkalten.
Obstherkunft
Orangen beispielsweise stammen häufig aus Spanien, Ananas aus Thailand oder Kenia. Erdbeeren kommen oft aus Polen, häufig auch aus China. Unternehmen sind nur dann zur Veröffentlichung der Herkunft gezwungen, wenn es sich um frisches Obst handelt – nicht aber bei den häufig verwendeten Tiefkühlfrüchten. Bei Bio-Herstellern ist die Chance auf einen großen Anteil an heimischem Obst höher.
Jede Menge Zucker
In Konfitüren steckt viel Zucker. Für industrielle Konfitüre ist der Anteil sogar gesetzlich vorgeschrieben: Der deutschen Konfitürenverordnung zufolge, muss Gelee und Marmelade einen Mindestzuckeranteil von 55 Gramm auf 100 Gramm haben. Weniger als 55 Gramm auf 100 Gramm enthalten Fruchtaufstriche, die weder Konfitüre noch Marmelade noch Gelee sind und für die nicht die Konfitürenverordnung gilt. Es gibt auch Konfitüren, die weniger Zucker beinhalten – in diesen Fällen wird der Zucker ganz oder teilweise durch Süßungsmittel ersetzt. Folgende Süßungsmittel sind erlaubt: Sorbit, Mannit, Acesulfam K, Aspartam, Cyclamat, Isomalt, Saccharin, Sucralose, Thaumatin, Neohesperidin DC, Steviolglycoside, Neotam, Aspartam-Acesulfamsalz, Polyglycitolsirup, Maltit, Lactit, Xylit, Erythrit, Advantam.
Obstanteil
Es gibt keine Regelung, die besagt, wie groß der Fruchtanteil maximal sein darf, aber sehr wohl einen Mindestsatz. Auf 100 Gramm Enderzeugnis Konfitüre Extra und Gelee Extra müssen – je nach Frucht – mindestens 45 Gramm Frucht kommen, bei regulärer Konfitüre und Gelee mindestens 35 Gramm.
Lagerung
Gekaufte Aufstriche lagert man ungeöffnet am besten im Dunklen und bei mäßiger bis kühler Zimmertemperatur im Vorratsregal. Sie bleiben mehrere Monate haltbar. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, muss der Aufstrich nicht sofort entsorgt werden, sondern sollte auf Aussehen und Geruch und – bei befriedigendem Ergebnis – auf Geschmack getestet werden. Geöffnet halten sich die Aufstriche am längsten im Kühlschrank, je höher der Zuckeranteil, desto länger.
Schimmel
Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät klar, angeschimmelte Nahrungsmittel grundsätzlich zu entsorgen. Denn während sie wachsen, bilden Schimmelpilze Giftstoffe, die – anders als die charakteristische Pelzschicht des Schimmels – nicht sichtbar sind.
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