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Hilfreiche Tipps bei der Auswahl So finden Sie ein gutes Fitnessstudio
Wer ein Fitnessstudio sucht, sollte nicht nur auf den Preis achten. Auch die Qualität des Studios und die persönlichen Bedürfnisse sind wichtige Kriterien.
Nur gut ausgebildete Trainer können beim Training effektiv unterstützen. Manchmal sind die Qualifikationen der Trainer im Studio öffentlich sichtbar. Man kann jedoch im jedem Fall direkt beim Personal nachfragen. Die Trainer sollten über Qualifikationen aus dem Trainingsbereichen verfügen, die das Studio anbietet. Laut dem Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV), der die Interessen der Fitness- und Gesundheits-Unternehmen vertritt, sollte folgende Mindestvoraussetzung vorliegen: eine Fitness-Trainer-B-Lizenz oder auch Gruppentrainer-B-Lizenz sowie vergleichbare Qualifikationen. Zudem gibt es in der Fitness- und Gesundheitsbranche staatlich anerkannte Bachelor- und Masterabschlüsse sowie Erst- und Fachwirtausbildungen, die für die Qualität des Personals sprechen.
Neben der Qualifikation der Trainer sind natürlich auch deren Bemühungen und der Kontakt mit Ihnen wichtig. Werden Sie beispielsweise freundlich empfangen und geht das Personal auf Ihre Bedürfnisse ein?
Geräteausstattung und Kursangebot
In einem guten Studio sollten unterschiedliche Geräte für das Kraft-, Beweglichkeits- und Ausdauertraining bereitstehen. Beispielsweise sollte eine Sprossenwand sowie Wackelbretter und Matten für das Beweglichkeitstraining und Laufbänder, Crosstrainer und Fahrradergometer für das Herz-Kreislauf-Training bereitstehen. Die Trainingsgeräte sollten regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Die Anzahl an Geräten sollte jedoch nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Auch wenn kleinere Studios vielleicht weniger Auswahl haben, ist die Betreuung unter Umständen individueller. Ein abwechslungsreiches Kursangebot spricht für das Fitnessstudio.
TÜV-Siegel
Der TÜV kann das Gütesiegel „Zertifiziertes Fitnessstudio“ vergeben. Geprüft werden vor der Vergabe des Siegels die Mitarbeiterqualifikation, der Angebotsumfang, die technische Sicherheit der Trainingsgeräte sowie die Hygiene im gesamten Studio. Weist ein Studio kein TÜV-Siegel auf, bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig, dass dieses Studio schlecht ist.
Probetraining
Bevor Sie sich für ein Fitnessstudio entscheiden, sollten Sie ein Probetraining vereinbaren. Häufig ist dies kostenlos möglich. Unterschreiben Sie einen Vertrag nicht direkt im Anschluss an ein Probetraining, sondern lassen sich Zeit mit Ihrer Entscheidung und vergleichen Sie die Leistungen und Beiträge der einzelnen Studios (Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag, Laufzeit).
Trainieren mit Freunden
Suchen Sie sich nach Möglichkeit ein Fitnessstudio in Ihrer Nähe, in dem vielleicht bereits Freunde oder Bekannte von Ihnen trainieren und fragen Sie nach deren Erfahrungen. Zudem können Sie sich mit ihnen zu gemeinsamen Trainingseinheiten verabreden – das hilft, den inneren Schweinehund zu überwinden, und oftmals macht es auch mehr Spaß, sich gemeinsam zu fordern und gemeinsam Ziele zu erreichen.
Die medizinischen Texte in der Rubrik mhplus-krankenkasse.de/wissen geben grundlegende Informationen zu Gesundheitsthemen und Erkrankungen. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und dürfen nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden empfehlen wir immer den Arztbesuch. Nur der behandelnde Arzt kann eine Diagnose stellen oder eine konkrete Therapieempfehlung geben. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die mhplus kann dennoch ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Qualität und Aktualität geben. Werden bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erwähnt, so dient dies ggf. der vollständigen Informationen zu allen gängigen Möglichkeiten. Darunter sind möglicherweise auch solche, deren Nutzen und Wirkung noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen sind, und die daher von Rechts wegen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Nur durch ihre Erwähnung ergibt sich kein Anspruch auf Kostenerstattung.