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NOCH HALTBAR, ABER AUCH NOCH GUT? Make-up und Pflegeprodukte
Ob Pflegecreme, Mascara oder Lippenstift – oft ist viel mehr Produkt in den Verpackungen enthalten als Nutzer während der Haltbarkeit verbrauchen können. Wann aber sind Kosmetika nicht mehr gut? Wir haben fünf Tipps, wie Sie dies erkennen und was Sie selbst für eine längere Haltbarkeit tun können.
Unsere Tipps:
Tipp 1: Haltbarkeitsdatum und PAO
Das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum zeigt an, wie lange das Produkt im ungeöffneten Zustand haltbar ist. Die „PAO“ dagegen, wie lange es nach Öffnung maximal verwendet werden sollte. Zu erkennen ist das an der Zahl, die sich im Symbol eines geöffneten Tiegels ist. Steht dort eine 6M, bedeutet dies, innerhalb von sechs Monaten nach Anbruch aufbrauchen. „PAO“ steht für „period after opening“. Da ist die Verwendungsdauer. Sie ist Pflicht für alle Kosmetika, die geschlossen länger als 30 Monate haltbar sind. An die Informationen sollten Sie sich als Verbraucher halten, denn geöffnete Kosmetikprodukte sind anfällig für Keime und Bakterien – das auch schon vor dem Ablaufdatum. Beachten Sie deshalb auch folgende Tipps:
Tipp 2: Kühle und trockene Lagerung
Kosmetika mögen in der Regel keine Hitze. Setzen Sie die Produkte möglichst keiner direkten Sonneneinstrahlung aus, stattdessen lieber kühl und trocken lagern. Gerade Cremes mit UV-Schutz sind besonders wärmeempfindlich. Die Sonnencreme deshalb nach dem Auftragen immer gut verschließen und an einem möglichst kühlen Ort aufbewahren. Je nach Lagerung kann schon die Verpackung Aufschluss darüber geben, ob das Produkt nicht mehr einwandfrei ist. Eine aufgeblähte oder verzogene Tube ist auf jeden Fall ein Warnsignal.
Tipp 3: Hände waschen, bitte
Gerade Cremes oder Make-up werden oft mit den Händen aus der Dose geholt und dann aufgetragen. Die Hände deshalb vor jedem Gebrauch sorgfältig waschen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Alternativ können Sie die Produkte auch mit einem Spatel herausholen oder auf Pumpbehälter setzen. Bitte keine Pumpbewegung bei der Verwendung von Mascara machen, das sorgt nur dafür, dass mehr Sauerstoff in den Behälter kommt und so die Haltbarkeit reduziert. Nutzen Sie zur Verwendung von Make-up einen Schwamm oder einen Pinsel, reinigen Sie diese regelmäßig mit Seife und lauwarmem Wasser.
Tipp 4: Auf Geruch und Konsistenz achten
Sind Sie unsicher, ob Ihr Make-up noch gut ist, dann hören Sie auf Ihre Sinne: Wie sieht die Creme aus? Sind Farbe und Konsistenz noch wie beim ersten Öffnen? Riecht es auffällig, ist es wässrig, flockig? Dann bitte nicht mehr benutzen.
Tipp 5: Machen Sie sich Notizen
Mischen Sie die Produkte nicht oder verdünnen Sie sie nicht mit Wasser. Wasserhaltige Schminke ist anfälliger für Verunreinigungen. Auch Naturprodukte ohne Konservierungsstoffe können schneller verderben als synthetische. Achten Sie deshalb auf Aussehen und Geruch. Am besten notieren Sie sich das Öffnungsdatum auf der Packung. So wissen Sie immer, wann Sie das Make-up zum ersten Mal benutzt haben. Das Gute: So behalten Sie immer den Überblick.
Die medizinischen Texte in der Rubrik mhplus-krankenkasse.de/wissen geben grundlegende Informationen zu Gesundheitsthemen und Erkrankungen. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und dürfen nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden empfehlen wir immer den Arztbesuch. Nur der behandelnde Arzt kann eine Diagnose stellen oder eine konkrete Therapieempfehlung geben. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die mhplus kann dennoch ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Qualität und Aktualität geben. Werden bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erwähnt, so dient dies ggf. der vollständigen Informationen zu allen gängigen Möglichkeiten. Darunter sind möglicherweise auch solche, deren Nutzen und Wirkung noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen sind, und die daher von Rechts wegen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Nur durch ihre Erwähnung ergibt sich kein Anspruch auf Kostenerstattung.