Sozialversicherung Voraussichtliche Rechengrößen 2025 für Sachbezüge - Unterkunft & Verpflegung
Die Werte für die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmenden gewährten Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung werden jährlich aufgrund der sich ergebenden Preisentwicklung angepasst.
In 2025 soll der Monatswert für Verpflegung von 313 EUR auf 333 EUR steigen. Für das Frühstück erhöht sich der Wert auf 69 EUR (2024: 65 EUR) und für das Mittag und Abendessen von jeweils 124 EUR auf 132 EUR. Für Unterkunft/Mieten ist vorgesehen, den Monatswert von 278 EUR auf 282 EUR zu erhöhen.
Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, soll die Wohnung im kommenden Jahr mit 4,95 EUR/m² monatlich bewertet werden; bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) soll entsprechend dem Verordnungsentwurf der Wert von 4,05 EUR/m² gelten (2024: 4,89 EUR bzw. 4,00 EUR).
Die avisierte Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Der Indexwert für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen ist um 6,5 Prozent gestiegen und der für Wohnung, Wasser, Strom, Gas sowie andere Brennstoffe um 1,3 Prozent.
Über die endgültigen Werte wird berichtet, sobald diese feststehen.
- Zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO zulässig sein.
- Beschäftigungen zwischen Schule und Studium beurteilen Aktuell sind wieder viele Abiturienten auf der Suche nach einem Praktikum für ihren späteren Studiengang oder nach Aushilfsjobs für die Zeit nach den Prüfungen.
- Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung.