SOZIALVERSICHERUNG sv.net geht – Das neue SV-Meldeportal kommt
Die Sozialversicherungsträger sind gemäß §95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.
Die Anwendung sv.net wird seit 2001 von den Krankenkassen angeboten und wurde bis dato kontinuierlich an die erweiterten Anforderungen zur Digitalisierung der Sozialversicherung angepasst. Heute nutzen rund 550.000 Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner sv.net. Sie tauschen ca. 25 Mio. Meldungen pro Jahr mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen aus. Dazu werden 23 Fachverfahren unterstützt.
Das neue SV-Meldeportal ist eine komplette Neu-Entwicklung und eine reine Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten flossen in die Programmierung der neuen Anwendung ein, die optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer ausgerichtet ist. Das SV-Meldeportal soll vorrangig kleine Arbeitgeber bei der Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen unterstützen. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.
Weder sv.net noch das neue SV-Meldeportal führen Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und stehen damit nicht in Konkurrenz zu den professionellen Entgeltabrechnungsprogrammen, die von mehr als 100 Software-Erstellern angeboten werden.
Angelehnt an die europäischen Regelungen wird basierend auf dem Onlinezugangsgesetz (OZG) in Deutschland ein Portalverbund etabliert, der Bürgern und Unternehmen einen digitalen Zugang zu allen Angeboten der Verwaltungen ermöglicht. Dazu hat der IT-Planungsrat von Bund und Ländern beschlossen, das „Einheitliche Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER umzusetzen.
Ein ELSTER-Unternehmenskonto kann über die Webseite mein-unternehmenskonto.de eingerichtet werden. Im Zuge der Registrierung erhält das Unternehmen oder ein Selbstständiger ein oder ggf. mehrere Unternehmenszertifikate, das von einem Nutzer für die einmalige Registrierung und danach für jede Anmeldung auch am SV-Meldeportal genutzt wird.
Für ausländische Unternehmen, Selbständige und für Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wird alternativ zum ELSTER-Unternehmenskonto ab 2024 auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen.
Das SV-Meldeportal eröffnet mit dieser erweiterten Registrierung den Arbeitgebern einen sehr sicheren und zudem auch nutzerspezifischen Zugang zu den Anwendungen und Daten.
Das SV-Meldeportal bietet optional die Nutzung eines zentralen, sicheren Online-Datenspeichers an, der redundant in zwei Rechenzentren des technischen Betreibers betreut wird. Die Daten des Arbeitgebers werden verschlüsselt gespeichert und stehen ausschließlich legitimierten Benutzern zur Verfügung. Der Zugriff von Unberechtigten ist durch eine komplexe IT-Infrastruktur, die in modernen Rechenzentren betrieben wird, abgesichert. Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 muss der Betreiber die Wirksamkeit seines Informationssicherheitsmanagementsystems objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen.
Der Online-Datenspeicher speichert die Firmendaten, Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen für die Dauer von maximal fünf Jahren. Damit können auch kleinere Unternehmen alle relevanten Daten elektronisch vorhalten und bei Bedarf für einen Abruf bereitstellen, ohne sich um aufwändige Schutzmaßnahmen und Datensicherungen zu kümmern.
Arbeitgeber, die für mehr als eine Betriebsnummer Daten mit den Sozialversicherungsträgern austauschen, oder Dienstleistungspartner, die für mehrere Arbeitgeber die Entgeltabrechnung und das Meldewesen übernehmen, können eine strukturierte Mandantenverwaltung nutzen. Der Arbeitgeber kann bspw. einer Steuerberatung für einen frei bestimmbaren Zeitraum ein Mandat übertragen, die in seinem Auftrag Meldungen mit Sozialversicherungsträgern austauscht. Am Ende dieser Zusammenarbeit verfügt der Arbeitgeber aber weiterhin über seine Daten im Online-Datenspeicher, da diese immer mit Bezug zu seiner Betriebsnummer erfasst und ausgetauscht werden.
Das SV-Meldeportal bietet eine gestufte Personalverwaltung mit Historienführung unter Nutzung des Online-Datenspeichers an. Für die Mitarbeitenden eines Unternehmens werden unter der Betriebsnummer die Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Die in Meldungen für die Mitarbeitenden erfassten Daten werden automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen. Damit ist es möglich, spätere Meldungen einzelnen Zeiträumen zuzuordnen.
Das SV-Meldeportal gliedert sich in eine Web-Präsenz und die eigentliche Ausfüllhilfe, die über die Web-Präsenz oder direkt aufgerufen werden kann. Die Web-Präsenz stellt für den Benutzer ausführliche Informationen zur Nutzung der Ausfüllhilfe bereit. Dazu werden auch kurze Videosequenzen angeboten, die einfach und verständlich die einzelnen Funktionen erklären.
Die Anwendungsoberfläche der Web-Präsenz und der Ausfüllhilfe sind im modernen Kacheldesign gehalten und werden barrierefrei nach BITV 2.0 sein. Das responsive Design ermöglich die Nutzung von Endgeräten aller Art wie PC, Tablet oder Smartphone, da sich die Benutzeroberfläche automatisch an die Auflösung des genutzten Endgerätes anpasst.
Das Gesetz regelt, dass die Nutzer des SV-Meldeportals im angemessenen Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können.
Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist daher vom Nutzer eine Nutzungsgebühr zu zahlen.
Die Nutzungsgebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto jeweils zzgl. gültiger MwSt. berechnet. In Sonderfällen sind Anwender von der Nutzungsgebühr befreit. Alle Nutzer können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
Das SV-Meldeportal hat im Mai 2023 die vorgeschriebene Systemprüfung abgeschlossen. Danach wurde das SV-Meldeportal von den Sozialversicherungsträgern für den Produktivbetrieb freigegeben.
Anfang Juli 2023 startete ein eingeschränkter Pilotbetrieb. Bis Ende September 2023 sollen mit einer steigenden Anzahl von Nutzern Erfahrungen mit dieser neuen Anwendung gesammelt werden.
Am 04.10.2023 wird das SV-Meldeportal für den flächendeckenden Produktionsbetrieb freigeschaltet.
Ab diesem Zeitpunkt können sich Arbeitgeber für die Nutzung des SV-Meldeportals registrieren. Da eine Registrierung die Nutzung eines ELSTER-Unternehmenszertifikates bedingt, wird den Arbeitgebern empfohlen, entweder ein neues Unternehmenszertifikat frühzeitig bei ELSTER zu beantragen oder die Nutzung eines bereits vorhandenen Zertifikates organisatorisch zu regeln.
Die Sozialversicherungsträger (Gesetzliche Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Bundesagentur für Arbeit) sind nach dem Gesetz beauftragt, das SV-Meldeportal und die integrierte Ausfüllhilfe dauerhaft den Arbeitgebern und auch den Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch nach SGB IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz zur Verfügung zu stellen. Sie sind jeweils für die Erarbeitung und die inhaltlich richtige Darstellung und Verarbeitung der von ihnen zu verantwortenden Fachverfahren durch die Ausfüllhilfe zuständig.
Dazu können alle Informationen ab August 2023 von der Online-Plattform
www.sv-meldeportal.de abgerufen werden.
- Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2024 Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt.
- Meldung von Praktikanten in der Unfallversicherung In Zwischenpraktikums sind Studenten unfallversicherungspflichtig, obwohl in den übrigen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit gegeben ist.
- Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz Laut Bundesgesundheitsministerium gelten ca. 1,6 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren als alkoholabhängig. Auch am Arbeitsplatz wird Alkohol konsumiert.