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Arbeitsrecht Arbeitszeitbetrug datenschutzkonform aufdecken

Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Allerdings muss der Arbeitgeber dieses vertragswidrige Verhalten nachweisen können.

Was ist Arbeitszeitbetrug?

Manche Mitarbeiter verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit damit, private Angelegenheiten an ihrem Dienstrechner zu erledigen, anstatt sich ihren eigentlichen Aufgaben am Arbeitsplatz zu widmen. Dabei handelt es sich dann um Arbeitszeitbetrug, wenn die Mitarbeiter diese Zeiten vorsätzlich fälschlicherweise als Arbeitszeit erfassen, obwohl sie sich in der Zeit mit privaten Aktivitäten wie Zeitung lesen, Fitness, Einkaufen oder Hausarbeiten beschäftigt haben.

Der Arbeitszeitbetrug liegt darin, dass ein Mitarbeiter vorsätzlich seine Arbeitszeit falsch angibt und sich somit Arbeitszeit bezahlen lässt, in der er gar nicht gearbeitet hat. Dies kann beispielsweise durch das Melden von Überstunden, die nicht tatsächlich geleistet wurden, das Versäumen der Registrierung von Pausen oder das Eintragen von Arbeitsbeginn oder -ende zu Zeiten, zu denen tatsächlich keine Arbeit verrichtet wurde, geschehen.

Das denken die Chefs

Aktuellen Umfragen nach hat dieses Verhalten entweder oft mit den Chefs zu tun. In der Praxis ist es allerdings oft schwierig, Arbeitszeitbetrug bei „New Work“-Modellen nachzuweisen und abzugrenzen. Denn einige Unternehmen bieten heutzutage als eine Form von „Work-Life-Balance“ ihren Mitarbeitern an, die Arbeitszeiten selbst festzulegen und zu erfassen. Solche „New Work“ Konzepte sollten keinesfalls als Freifahrtschein für die Vernachlässigung der Arbeit missverstanden werden. Arbeitszeitbetrug tritt dann auf, wenn Mitarbeiter weniger Zeit arbeiten, als sie eigentlich sollten bzw. angegeben haben, selbst wenn das von ihnen erwartete Arbeitsergebnis erbracht haben.

Den ganzen Artikel lesen Sie bei Dr. Datenschutz.

Quelle:

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