FAQ zum mhplus-Beitragssatz
Die Finanzlage bei den gesetzlichen Krankenkassen ist angespannt und viele Kassen erhöhen ihren Beitrag. Auch die mhplus hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. Oktober 2024 neu festgelegt. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen rund um die Beitragssatzanpassung.
Häufige Fragen und Antworten
Die mhplus hat ihren Zusatzbeitrag zum 01.10.2024 auf 2,56 % festgelegt.
Insgesamt beträgt der Beitragssatz damit 17,16 %.
Der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag.
Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Die Beiträge für pflichtversicherte Rentner werden je zur Hälfte vom gesetzlich versicherten Rentner und der Deutschen Rentenversicherung getragen. Für sie wirkt sich der neue Beitragssatz außerdem erst ab dem 3. Monat nach der Anpassung aus, also ab dem 01.12.2024.
Der Grund für die Anpassung ist die generell angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungsausgaben steigen für die Krankenkassen seit Monaten stark an, besonders im Arzneimittel- und Krankenhausbereich. Die Krankenkassen mussten in den letzten Jahren ihre Rücklagen abschmelzen. Das war politisch angeordnet. Jetzt haben die Kassen keine Reserven mehr, um diese unerwarteten Mehrausgaben aufzufangen. Deshalb heben derzeit viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag an.
Wir gehen davon aus, dass die Mehrzahl der Krankenkassen spätestens zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag anheben wird.
Dass die Leistungsausgaben für die Krankenkassen so stark steigen, war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für dieses Jahr nicht vorhersehbar. Wie viele andere Kassen passt die mhplus deshalb unterjährig ihren Zusatzbeitrag an. Das ist notwendig, um die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit der mhplus sicherzustellen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt jährlich im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das gesamte folgende Jahr fest. Basis dafür sind Berechnungen von Experten aus Aufsichtsbehörde, Gesundheitsministerium und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Berechnungen stehen für 2025 noch aus.
Allerdings gehen Experten schon jetzt davon aus, dass die Ausgaben im nächsten Jahr weiter steigen werden. Die mhplus plant auch das Jahr 2025 mit einem Zusatzbeitrag von 2,56 %.
Nein. Die mhplus liegt mit ihren Verwaltungskosten je Versichertem seit Jahren unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Verwaltungskosten machen nur etwa 4 % der jährlichen Gesamtausgaben aus.
Grund für die Anpassung ist die insgesamt angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungsausgaben steigen seit Monaten stärker als es Experten für dieses Jahr vorhergesagt hatten. Die Krankenkassen mussten in den letzten Jahren ihre Rücklagen abschmelzen. Das war politisch angeordnet. Somit haben die Kassen jetzt keine Reserven mehr, um unerwartete Mehrausgaben aufzufangen. In der Folge heben derzeit viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag an.
Die mhplus liegt mit ihren Verwaltungskosten je Versichertem seit Jahren unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die mhplus hat dennoch verschiedene Maßnahmen unternommen, um ihre Verwaltungskosten weiter zu senken. Zum Beispiel, indem wir Prozesse weiter vereinfachen und automatisieren. Die Verwaltungskosten machen aber nur rund 4 % der Gesamtausgaben aus.
Der größten Block sind die Leistungsausgaben. Diese steigen für die Krankenkassen seit Jahren stark an. Hier sind vor allem politische Maßnahmen notwendig, um die Kosten für die Krankenkassen und die Beitragszahlenden einzudämmen. Im Koalitionsvertrag wurde zum Beispiel vereinbart, dass die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf 7 % gesenkt werden soll. Allein das würde den Beitragssatz im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte senken.
Die mhplus setzt sich mit ihren Kassenverbänden politisch dafür ein, dass die Beitragszahlenden entlastet werden.
Alle Mitglieder werden von der mhplus mit einem Schreiben persönlich über den neuen Zusatzbeitragssatz informiert.
Bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der neue Zusatzbeitrag erhoben wird. Das heißt, wenn im Oktober 2024 ein neuer Zusatzbeitrag erhoben wird, müssen die Kassen bis spätestens 30.09.2024 informieren.
Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des Monats ausüben, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Dazu müssen Sie eine neue Krankenkasse auswählen und sich dort anmelden. Sie müssen nicht zusätzlich bei der mhplus kündigen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken. Wir kümmern uns auch in Zukunft gerne mit unseren mehrfach ausgezeichneten Leistungen um Sie und Ihre Gesundheit.
Wir sind immer für Sie da
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb sorgen wir auch weiterhin mit ausgezeichneten Leistungen für Ihr Wohlbefinden.
Pressemitteilung Steigende Gesundheitsausgaben
25.09.2024 – Wegen unerwartet hoher Leistungsausgaben müssen viele Kassen ihre Beiträge anpassen – auch die mhplus.
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