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Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Hände fügen Zahnräder so zusammen, dass die Räder ineinander greifen

Willkommen bei der mhplus Aus BKK Textilgruppe Hof wird mhplus Krankenkasse

Zum 01.01.2025 schließen sich die mhplus und die BKK Textilgruppe Hof (TGH) unter dem Dach der mhplus Krankenkasse zusammen. Alle wichtigen Informationen zur Fusion finden Sie hier.

Wir - bei der mhplus - freuen uns, die Versicherten der BKK Textilgruppe Hof ab dem 01.01.2025 betreuen zu dürfen. Mit der BKK TGH verbindet uns der Antrieb den Versicherten in allen Gesundheitsfragen engagiert zur Seite zu stehen.  

    Von vielen Vorteilen profitieren

    Mit mehrfach ausgezeichneten Services und Leistungen, ist die mhplus nicht nur im Krankheitsfall für ihre Versicherten da. Wir kümmern uns auch darum, dass es erst gar nicht so weit kommt.

    Einige Beispiele:

     

    Alle Arbeiten, die die Fusion betreffen, werden derzeit von den beiden Kassen vorangetrieben. Die Versicherten der BKK TGH müssen selbst nicht aktiv werden. Die mhplus meldet sich mit allen wichtigen Informationen bei Ihnen.

    Antworten auf wichtige Fragen zur Fusion:

    Ihr Versicherungsverhältnis ändert sich durch die Fusion nicht. Sie sind weiterhin zuverlässig gesetzlich versichert und können selbstverständlich alle gesetzlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Als mhplus-Versicherte profitieren Sie jedoch von zahlreichen zusätzlichen Leistungen. Im Detail wird es natürlich Veränderungen geben. Mehr über die Veränderungen erfahren Sie in den folgenden FAQs.

    Wichtig: Versicherte der BKK TGH müssen selbst nicht aktiv werden. Die mhplus meldet sich mit allen wichtigen Informationen bei Ihnen. 

    Ja, die Geschäftsstelle soll langfristig bestehen bleiben. Natürlich betreut Sie die mhplus ab dem 01.01.2025 auch in anderen Geschäftsstellen gerne persönlich. Unsere Geschäftsstellen finden Sie hier: Geschäftsstellen der mhplus 

    Die Telefonnummern der BKK TGH bleiben vorerst erreichbar. Die Kontaktdaten der mhplus finden Sie hier: Kontaktdaten

    Die Versichertenkarte (= elektonische Gesundheitskarte (eGK)) der BKK TGH ist bis Ende Januar 2025 gültig. 

    Der Versand der mhplus-Karten startet am 16.12.2024. Die Karte ist ab dem 01.01.2025 gültig.

    Bei der mhplus bezahlen Sie einen  Beitragssatz von 17,16 %. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

    + allgemeiner Beitragssatz 14,6 % ( bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich)

    + kassenindividueller Beitragssatz der mhplus 2,56 %

    Bei der BKK TGH beträgt der aktuelle Zusatzbeitrag 2,8 %. Durch die Fusion wird Ihre Krankenversicherung also günstiger.

    Vielleicht haben Sie in den Medien gehört, dass viele Krankenkassen ihren Beitrag zum Jahreswechsel anheben müssen. Die mhplus gehört nicht zu diesen Krankenkassen, sie plant keine Beitragssatzanpassung.

    Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Dazu gehören die Digitalisierung, steigende Gesundheitsausgaben aufgrund der alternden Bevölkerungsstruktur, anstehende Reformen wie z.B. die Krankenhausreform oder der Schutz vor Cyberattacken. Mit rund 7.000 Versicherten gehört die BKK TGK zu den kleinsten Krankenkassen in Deutschland. Die Verantwortlichen der BKK TGH haben sich angesichts der anstehenden Aufgaben entschlossen, rechtzeitig einen geeigneten Partner zu suchen. Die mhplus hat mit einem ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis und einem zukunftsorientierten Denken die richtigen Voraussetzungen.

    Die mhplus Betriebskrankenkasse betreut über 500.000 Versicherte in ganz Deutschland. Die Krankenkasse ist vorrangig im Süden Deutschlands aktiv. Der Hauptsitz befindet sich in Nürnberg. Die mhplus ist aus der BKK MANN+HUMMEL hervorgegangen. In den vergangenen Jahren hat die mhplus bereits verschiedene Kassen unter ihrem Dach aufgenommen.

    Gerne können Sie uns Ihr Bonusheft aus 2024 zuschicken. Nutzen Sie dafür unsere zentrale Postanschrift mhplus Krankenkasse, 71632 Ludwigsburg. Wir kümmern uns um alles Weitere.

    Ja. Mit dem Bonusprogramm der mhplus können Sie sogar einen deutliche höheren Bonus erzielen. Hier erfahren Sie mehr über unseren Gesundheitsbonus Fitcash.

    Ja. Ihre ZPP-Teilnahmebescheinigung können Sie ganz einfach per E-Mail oder Post an die mhplus Betriebskrankenkasse senden. Sie erhalten für bis zu 2 Kurse im Kalenderjahr je Kurs 80% des Kurspreises, maximal 100,00 Euro.

    Nein – die mhplus BKK hat keinen Vertrag mit der ÄGH.

    Nein. Die Kunden müssen sich die ePA-App der mhplus herunterladen und sich dort komplett neu registrieren und identifizieren.

    Eine Registrierung mit Identifizierung über die ePA-App der mhplus (Version 2.6) ist nach Abschluss der technischen Fusion (voraussichtlich ab 07.01.25) und dem Erhalt einer eGK der mhplus möglich.

    Dokumente aus der ePA der TGH können nicht automatisch übernommen werden. Die Versicherten müssen sich also nach der Fusion eine neue digitale Identität bei der mhplus erstellen, mit der ein Einloggen in verschiedene Services möglich sein wird. Sollten ePA-User in der TGH-ePA-App Dokumente (z.B. Arztberichte u.ä.) selbst hochgeladen haben, müssen Sie diese in der mhplus-ePA-App erneut hochladen. Sonstige Leistungsdaten aus dem Kassensystem werden bei künftigen Leistungsauskünften berücksichtigt und können vom Kunden angefordert werden.

    Für Kunden, die bereits die TGH ePA-App 2.6 nutzen, muss die TGH-ePA mit Aktenmigration gekündigt werden. Hierzu sind die weiteren Informationen der BKK TGH an ihre Kunden zu beachten. Wenn eine Nutzung der mhplus ePA-App 2.6 bis zum 14.01.25 erfolgen soll, muss die Aktenmigration bis zu diesem Tag (20 Uhr) abgeschlossen sein. Eine Migration von Daten aus der alten TGH ePA ist danach nicht mehr möglich. Ab 15.01.25 wird die ePA für alle (Version 3.0) für alle Versicherten eingerichtet.

    Ein Hochladen von „Altdaten“ in die neue ePA ist nur dann möglich, wenn die ehemaligen TGH-Kunden diese vorher über ihre TGH ePA-App gesichert (heruntergeladen) haben. Sonstige Leistungsdaten aus dem Kassensystem werden bei künftigen Leistungsauskünften berücksichtigt und können vom Kunden angefordert werden.

    Nein, die Öffnungszeiten bleiben vorerst erhalten.

    Nein – die bereits genehmigte KFO-Behandlung läuft ganz normal weiter. Wird die Behandlung ordnungsgemäß beendet, ist ohnehin die letzte Kasse für die Rückzahlung der geleisteten Eigenanteile zuständig.

    Die Genehmigungen gelten bis zum Ende des Genehmigungszeitraumes über den 01.01.2025 hinaus und müssen nicht neu beantragt werden.

    Sie müssen nichts unternehmen. Der Zahnersatz wird ganz normal abgerechnet. Sollte es sich bei Ihrer Versorgung um eine sogenannte „Direktabrechnung“ handeln, reichen Sie die Rechnungsunterlagen direkt bei er mhplus BKK ein.

    Ja und zwar zu den beim Abschluss festgelegten Konditionen.

    Kunden, die am Hausarztmodell Baden-Württemberg teilnehmen, werden über die mhplus überschrieben. Eine Teilnahme ist weiterhin möglich. Kunden die am Hausarztmodell HZV Rheinland-Pfalz,

    BKK.Mein Hausarzt Hessen BKK Textilgruppe Hof und Hausarztvertrag Sachsen-Anhalt teilnehmen, können ab dem 01.01.2025 nicht mehr an diesen Verträgen teilnehmen. Ob es ggf. alternative Verträge für Sie gibt, können Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer mhplus erfahren.

    Nein, die DMP Teilnahme wird bei der mhplus weitergeführt. Für Versicherte der TGH bleibt im Rahmen von DMP alles unverändert.

    Nein – ein Sonderkündigungsrecht besteht nur aufgrund einer Beitragssatzerhöhung.

    Ja, an der Maßnahme können Sie teilnehmen, wenn die TGH die Reise bereits genehmigt hat.

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