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Eine ältere Dame sitzt im Rollstuhl. Vor ihr kniet eine junge Frau. Die beiden lächeln sich an.

Pflegeperson ist verhindert Verhinderungs- oder Ersatzpflege

Ist Ihre Pflegeperson verhindert und kann Ihre Pflege vorübergehend nicht übernehmen? Wurden Sie länger als 6 Monate gepflegt und haben mindestens einen Pflegegrad 2? Dann können Sie eine andere Person oder einen Pflegedienst für die Pflege beauftragen.

Eine junge Frau pflegt einen älteren Herren zu Hause. Sie ist eine ambulante Pflegerin. Der Mann freut sich.

Verhinderungspflege

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge von

  • Krankheit,
  • Urlaub oder
  • sonstigen Gründen

an der Pflege gehindert ist.

Antrag Verhinderungs- oder Ersatzpflege

Frau sitzt auf dem Sofa und arbeitet mit dem Laptop. Der Laptop ist auf dem Sofa abgelegt.

Verhinderungs- oder Ersatzpflege Kostenübernahme

Die Kosten übernehmen wir bis zu 6 Wochen und bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,00 Euro für Sie.

Sie können bis zu 806,00 Euro aus Ihrem Anspruch auf Kurzzeitpflege aus demselben Jahr auf die Verhinderungspflege übertragen.

Sie erhalten während der Verhinderungspflege Ihr Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in voller Höhe gezahlt.

Pflegeleistungen im Überblick Gut zu wissen

Werden Sie Zuhause gepflegt ? Haben Sie mindestens den Pflegegrad 1?

Dann haben Sie einen Anspruch auf bis zu 125,00 Euro monatlich. Dafür können Sie bestimmte Angebote nutzen.
Er muss nicht ausgeschöpft werden. Sondern lässt sich in den nächsten Monat übertragen. Das gilt auch zum Jahresende.

Die Möglichkeiten zur Verwendung sind vielfältig. Zum Beispiel für Leistungen,

  • der Tages¬ oder Nachtpflege,
  • der Kurzzeitpflege,
  • oder von Pflegediensten.
  • Dazu gehören auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (bitte beachten Sie das Landesrecht).

Pflegedienste kümmern sich um die Betreuung oder sie helfen im Haushalt. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für die Körperpflege bezogen werden.

Bitte reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer mhplus ein.

Schon ab Pflegegrad 1 unterstützen wir Sie, um ihre Wohnsituation zu verbessern. Oft hilft schon

  • Das Anbringen von Handläufen und Haltegriffen, oder
  • Die Beseitigung von Schwellen und Stufen durch den Einbau von Rampen.
  • Einbau von unterfahrbaren Küchenschränken, oder
  • Der Einbau eines behindertengerechten Bades.
  • Manche benötigen ein Treppenlift

Sie bekommen von Ihr mhplus einen Zuschuss von bis zu 4.000,00 Euro je einzelner Maßnahme.
Sind mehrere Maßnahmen gleichzeitig notwendig, gelten sie als eine.

Bitte reichen Sie uns dazu einen Antrag ein.

Wenn sich die Pflegesituation verändert, können Sie einen weiteren Zuschuss beantragen.

Wir brauchen dafür einen Antrag.

Möchten Sie nicht alleine wohnen? Und haben Sie mindestens den Pflegegrad 1? Ambulant betreute Wohngruppen eignen sich für Pflegebedürftige, die ihren Alltag noch so gut wie selbst organisieren können.

Meistens wohnen drei bis zwölf Personen zusammen in einer Wohnung, einer sogenannten Pflegewohngruppe. Um sie kümmert sich die gleiche Person.

Die Vorteile:

  • familiäre Atmosphäre
  • eigenes Zimmer
  • Gemeinschaftsräume
  • hohes Maß an Selbständigkeit
  • Pflege und medizinische Betreuung je nach Ihrem Bedarf

Unser Zuschuss für Ihre Wohngruppe: 214,00 Euro monatlich.
Dazu übernehmen wir die kosten für einen Pflegedienst, wenn Sie ihn bauchen. Sie bezahlen die Miete und Verpflegung.

 

Wir übernehmen bis zu 4.000,00 Euro für die Verbesserung Ihrer eigenen Wohnsituation.
Bei Wohngruppen geben wir maximal 16.000,00 Euro.

Bei einer neuen Wohngruppe beteiligt sich Ihre mhplus pro Bewohner mit bis zu 2.500,00 Euro. Maximal mit 10.000,00 Euro.

Sie sind unter 25 Jahre alt? Sie haben mindestens Pflegegrad 4? Und die Ersatzpflege wird ab dem 01.01.2024 erbracht?

Dann übernehmen wir folgende Leistungen:

  • Die Kosten einer Ersatzpflege werden für längstens 8 Wochen (56 Tage) übernommen.
  • Die Leistungen der Kurzzeitpflege können übertragen werden. Der Zuschuss erhöht sich dann um bis zu 1.774,00 Euro. Auf insgesamt 3.386,00 Euro.

Die Ersatzpflege wird von bis zum 2. Grad verwandten oder verschwägerten durchgeführt? Dann zahlen wir die Aufwendungen bis zur 2-fachen Höhe Ihres Pflegegeldes. Zusätzlich können Sie Fahrkosten und Verdienstausfall bekommen. Insgesamt bis zu 3.386,00 Euro pro Jahr.

Es ist keine Vorpflegezeit von 6 Monaten notwendig.

Weitere Angebote, um Sie zu unterstützen.

Ihre mhplus ist an Ihrer Seite, egal was kommt.

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