finanziell abgesichert mit Ihrer mhplus Krankengeld für Selbstständige
Als Selbstständiger können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Krankenversicherung mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld möchten. Sinnvoll ist eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensverlust haben.
Freiwillige Krankenversicherung
Die Versicherung muss entsprechend beantragt werden. Im Falle eines Antrages sind für die freiwillige Krankenversicherung Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu entrichten. Das Krankengeld kann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bezogen werden.
Im Falle einer Antragstellung wird das Versicherungsverhältnis ab dem Folgemonat der Antragstellung mit Anspruch auf Krankengeld geführt. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitsunfähig sind, entsteht der Anspruch auf Krankengeld nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit.
Nach der Wartefrist gibt’s Krankengeld.
Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn Ihr Arzt dies feststellt. Dies gilt auch, wenn Sie
- stationär in einem Krankenhaus oder
- in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden.
Je nachdem, Tarif welchen Sie gewählt haben, entsteht der Anspruch nach Ablauf der Wartefrist.
Antrag auf Krankengeld
So einfach geht’s:
Wenn Sie länger als die Wartefrist krankgeschrieben sind, bekommen Sie von uns automatisch einen Fragebogen zum Krankengeld.
Krankmeldung senden Per Post oder mhplus Service-App
Erhalten Sie den Durchschlag für die mhplus in Papierform? Dann lassen Sie uns diese zukommen.
Per Post oder nutzen Sie das mhplus Kontakt-Formular.
Senden Sie Ihre Krankmeldung an:
mhplus
71632 Ludwigsburg
So viel Krankengeld bekommen Selbstständige
Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens. Dabei wird das Arbeitseinkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Das tägliche Krankengeld beträgt im Jahr 2021 maximal 109,38 Euro.
Bei der Berechnung werden weitere Einkünfte wie Miete, Pacht oder Zinsen nicht berücksichtigt.
Gut zu wissen Informationen zum Krankengeld
So viel Krankengeld gibt’s:
Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommen. Dabei wird das Arbeitseinkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Das tägliche Krankengeld beträgt im Jahr 2021 maximal 109,38 Euro.
Bei der Berechnung werden weitere Einkünfte wie Miete, Pacht oder Zinsen nicht berücksichtigt.
Als Selbständiger zahlen sie eventuell Beiträge zur gesetzliche Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung. Für über 23-jährige, die keine Kinder haben, fällt in der Pflegeversicherung ein Zusatzbeitrag an.
Welche Beiträge während des Krankengeldes anfallen prüfen wir individuell.
Wie zahlt die mhplus Krankengeld?
Es gibt kein festes Datum, an dem Sie das Krankengeld ausgezahlt bekommen. Ihre mhplus zahlt Ihnen immer dann Ihr Krankengeld aus, wenn Sie
- uns eine weitere Krankmeldung senden und
- alle anderen Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind.
Wichtig für Sie:
Das Krankengeld zahlen wir immer rückwirkend und nicht im Voraus. Sie erhalten Ihr Krankengeld immer bis zum Datum, an dem Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Das Datum gibt er in der Krankmeldung an – im Feld „Festgestellt am“.
Beispiel:
Sie haben Ihre letzte Zahlung vom 15.09.2021 bis 30.09.2021 erhalten. Ihr Arzt gibt in Ihrer Krankmeldung an, dass Sie voraussichtlich bis 24.10.2021 weiter krank sind. Das hat er am 21.10.2021 festgestellt.
Lösung:
Ihre mhplus zahlt Ihnen dann vom 01.10.2021 bis zum 21.10.2021 Ihr Krankengeld. Da es sich bei dem „Arbeitsunfähig bis“-Datum auf Ihrer Bescheinigung immer nur um ein „voraussichtliches Datum“ handelt, zahlen wir immer nur bis zum Feststellungstag.
Wenn es sich um die letzte Zahlung handelt, ist das Feld „letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“ entscheidend! Ihr Arzt kreuzt dann das Feld „Endbescheinigung“ an.
Ist der Monat komplett mit Krankengeld belegt, erhalten Sie Ihr tägliches Krankengeld für 30 Tage. Dabei ist es egal, ob der Monat mehr oder weniger Kalendertage hat.
Beispiel:
Ihre Wartezeit endet aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit am 30.11.2020. Sie erhalten dann Krankengeld ab 01.12.2020.
- Zahlung Krankengeld: vom 01.12.2020 – 31.12.2020 = 30 Tage
- Zahlung Krankengeld: vom 01.01.2021 – 31.01.2021 = 30 Tage
Ist der Monat nicht komplett mit Krankengeld belegt, bekommen Sie Ihr tägliches Krankengeld für die tatsächlichen Kalendertage.
Beispiel:
Ihre Wartezeit endet aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit am 15.12.2020. Sie erhalten dann Krankengeld ab 16.12.2020.
- Zahlung Krankengeld: vom 16.12.2020 – 31.12.2020 = 16 Tage
Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren Krankengeld bekommen. Das ist die höchste Anspruchsdauer. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.
Ihre mhplus informiert Sie schriftlich, wann Ihr Anspruch auf Krankengeld endet.
Es werden alle Zeiten angerechnet,
- in denen Sie wegen derselben oder
- einer weiteren hinzugetretenen Krankheit arbeitsunfähig sind, und
- in denen Ihr Krankengeld ruht. Zum Beispiel, solange Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter zahlt oder Sie Übergangsgeld während einer Rehabilitation bekommen.
Für dieselbe Krankheit gibt es maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren Krankengeld. Sie können wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn
- ein neuer 3-Jahres-Zeitraum begonnen hat,
- Sie bei erneuter Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind,
- in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
- beschäftigt waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Welche Entgeltersatzleistungen werden dem Finanzamt gemeldet?
Dazu gehören beispielsweise Krankengeld und Mutterschaftsgeld sowie weitere Entgeltersatzleistungen, die wir im Folgenden auflisten:
- Wahltarif-Krankengeld und Versorgungskrankengeld
- Verletztengeld auch bei Erkrankung eines Kindes
- (Versorgungs-)Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes - auch aus Wahltarifen
- Mutterschaftsgeld und den Zuschuss dazu
- Übergangsgeld
- Krankengeld bei Spende von Organen und Geweben
Wir übermitteln die Höhe und den Zeitraum der im gesamten Kalenderjahr gezahlten Entgeltersatzleistungen direkt auf elektronischem Weg an das Finanzamt.
Unsere Tipps Informationen zur Wiedereingliederung
Oft ist es sinnvoll, nach einer längeren Krankheit die Arbeit nicht von „null auf hundert“ zu starten. Wenn Sie Ihre Arbeit teilweise verrichten können, haben Sie die Möglichkeit stundenweise Ihre Arbeit auf-zunehmen. Bei diesem „sanften Einstieg“ arbeiten Sie zunächst weniger Stunden pro Woche als bisher. Auch Ihre Aufgaben können dabei geringer oder leichter sein. So nehmen Sie allmählich Ihre Berufstätigkeit wieder bis zum ursprünglichen Umfang auf.
Dazu bedarf es einer Zustimmung von Ihnen und Ihrem Arzt.
Dabei stimmen Sie sich mit Ihrem Arzt ab. Bitte informieren Sie auch Ihre mhplus hierüber.
Wenn Sie schrittweise beginnen möchten, erstellt Ihr Arzt zunächst einen Wiedereingliederungsplan. Darin legt Ihr Arzt fest, wie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zur vollen Arbeitsleistung gesteigert werden soll.
Der Plan erhält Angaben zu
- dem Beginn und Ende.
- zum Zeitumfang in den einzelnen Stufen.
- den Tätigkeiten und Belastungen, die vermieden werden sollen, und
- den notwendigen Bedingungen am Arbeitsplatz, die zu berücksichtigen sind.
Wenn Sie dann dem Plan zustimmen, kann es losgehen. Danach wird der Plan an die mhplus weitergeleitet.
Bitte schicken Sie den Plan zur Wiedereingliederung an:
mhplus
71632 Ludwigsburg
Während dieser Zeit sind Sie weiterhin arbeitsunfähig. Damit erhalten Sie Ihr Krankengeld weiter.
In der Regel stellt die stundenweise Tätigkeit ein wirtschaftlichen Nutzen dar. Daher prüfen wir individuell die Höhe des Krankengeldes.
Das Wichtigste ist Ihre Gesundheit. Bedarf es also während einer Wiedereingliederung einer Anpassung, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Dieser legt die Anpassung in einem neuen Plan fest. Informieren Sie bitte auch Ihre mhplus.
Das Wichtigste ist Ihre Gesundheit. Wenn Sie abbrechen oder unterbrechen müssen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Es kann sein, dass die mhplus bei einem Abbruch eine ärztlichen Begründung benötigt.
Ist der Abbruch medizinisch oder betrieblich begründet, erhalten Sie weiterhin Krankengeld. Bitte informie-ren Sie bei einem Abbruch Ihre mhplus.
Ja. Sie können die Wiedereingliederung auch direkt nach einer ambulanten oder stationären Reha durchführen. Besprechen Sie dies noch während der Reha mit den Ärzten bzw. Betreuern. Der Wiedereingliederungsplan wird in dem Fall noch während der Reha eingeleitet.
wichtig zu wissen Weitere Fragen rund um das Thema Krankengeld
Wir möchten Ihre individuelle Situation gern mit Ihnen persönlich besprechen. Bitte kontaktieren Sie uns vor Antritt der Reise. Gerne beraten wir Sie.
In diesem Fall können wir kein Krankengeld zahlen. Daher empfehlen wir Ihnen den Krankengeldtarif nur dann zu wählen, wenn Sie einen „Gewinn“ in Ihrem Unternehmen erzielen. Gerne beraten wir Sie individuell.