Finanzielle Entlastung Kinderkrankengeld
Ihre mhplus steht Ihnen zur Seite, wenn Ihr Kind krank ist. Gerne unterstützen wir Sie dann mit Krankengeld für Ihre Kinder.
Kinderkrankengeld von Ihrer Krankenkasse: Eine Sorge weniger für Sie
Wenn Ihr Kind krank ist, dreht sich alles um den kleinen Patienten. Deswegen geben wir Ihnen die Sicherheit, dass Sie sich in Ruhe um Ihr Kind kümmern können. Lassen Sie sich von der Arbeit freistellen. Von uns bekommen Sie Kinderkrankengeld, wenn Sie in dieser Zeit kein Gehalt bekommen.
Wann haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Sie bekommen das Krankengeld, wenn
- Ihr Kind krank ist, oder
- keine andere im Haushalt lebende Person Ihr Kind pflegen kann,
- Sie berufstätig sind und kein Gehalt während der Zeit erhalten,
- Ihr Kind gesetzlich krankenversichert und unter 12 Jahre alt ist oder
- behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Kinder-Krankengeld aufteilen: So einfach geht es
Falls der Anspruch auf Kinder-Krankengeld nicht ausreicht, können Eltern sich gegenseitig die Tage übertragen. Den Antrag dazu erhalten Sie von der Krankenkasse, die den Anspruch überträgt.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Die Berechnung Ihres Kinderkrankengeldes ist sehr einfach – Sie brauchen keinen speziellen Rechner dafür. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % Ihres ausgefallenen Netto-Gehalts. Davon ziehen wir automatisch die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
Haben Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld? Dann ändert sich die Berechnung Ihres Kinderkrankengeldes. Dann erstatten wir Ihnen 100 % des ausgefallenen Netto-Gehalts. Das tägliche Kinderkrankengeld beträgt im Jahr 2024 maximal 120,75 Euro. Bei dem Betrag handelt es sich um den Bruttobetrag. Davon ziehen wir dann Ihren Beitragsanteil ab.
Auch Selbstständige können sich absichern und Kinderkrankengeld bei der mhplus erhalten, wenn sie den entsprechen Tarif gewählt haben.
Beispiel: Wie berechnet man das Kinderkrankengeld?
Sie haben wegen der Betreuung Ihres Kindes 3 Tage unbezahlten Urlaub genommen. Dadurch haben Sie einen Netto-Einkommensausfall von 100,00 Euro. In den letzten 12 Monaten haben Sie von Ihrem Arbeitgeber Einmalzahlungen erhalten. In diesem speziellen Fall sieht die Berechnung des Kinderkrankengeldes wie folgt aus.
Ausgangswert | Anteil | für 2024 gilt |
---|---|---|
100,00 Euro x 100 % | = 100,00 Euro | (Netto-Einkommensausfall) |
100,00 Euro : 3 Tage | = 33,33 Euro | (tägliches Brutto-Kinder-Krankengeld) |
abzüglich Ihrer Rentenbeiträge | = 3,10 Euro | (2024: die Hälfte von 18,6 %) |
abzüglich Ihrer Arbeitslosenbeiträge | = 0,43 Euro | (2024: die Hälfte von 2,60 %) |
abzüglich Ihrer Pflegebeiträge | = 0,57 Euro | (2024: die Hälfte von 3,4 % mit einem Kind. Haben Sie mehr Kinder unter 25 Jahren? Dann kann der Pflegebeitrag abweichen.) |
Täglicher Netto-Betrag | 29,23 Euro |
Daraus ergibt sich folgender Gesamtbetrag:
29,23 Euro x 3 Tage = 87,69 Euro
So beantragen Sie das Kinderkrankengeld
- Sie erhalten von Ihrem Kinderarzt eine Bescheinigung,
- füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung aus und
- senden Sie diese nur mit der Post an: mhplus, 71632 Ludwigsburg.
Wichtig für Sie: Die Bescheinigung enthält vertrauliche Informationen und Angaben. Ihrer mhplus ist es wichtig, dass Ihre Daten gut geschützt sind.
Wenn Sie die Bescheinigung per E-Mail senden, ist der Schutz Ihrer Daten nicht sicher. Daher senden Sie uns bitte diese nur mit der Post.
Kennen Sie bereits unsere Online-Filiale? Hier können Sie Ihr Kinderkrankengeld auch online beantragen und die Bearbeitungsdauer für Ihr Kinderkrankengeld verkürzen.
Gut zu wissen: Ihre mhplus kümmert sich auch, sollten Sie Kinderverletztengeld nach Unfällen benötigen. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der zuständigen Unfallkasse und senden Ihnen das Geld.
Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns. Ihre mhplus meldet sich dann bei Ihnen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kinder-Krankengeld Das Wichtigste im Überblick
- Sie in dieser Zeit freizustellen und
- Ihr Gehalt weiterzuzahlen.
In diesem Fall kann die mhplus kein Kinderkrankengeld zahlen, da kein Gehaltsausfall vorliegt.
Manche Arbeitgeber schließen den Anspruch auf die Gehaltszahlung aus, zum Beispiel im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.
Trifft das bei Ihnen zu? Dann prüft Ihre mhplus gerne, ob Sie Kinderkrankengeld von uns erhalten können.
Sie befinden sich in einer Ausbildung und Ihr Kind muss betreut werden? Dann ist Ihr Arbeitgeber immer verpflichtet, Ihr Ausbildungsgehalt in dieser Zeit weiterzuzahlen. So regelt es das Berufsbildungsgesetz.
Nehmen Sie dazu einfach mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt auf.
So viel Kinderkrankengeld gibt’s normalerweise, wenn Ihr Kind krank ist:
- pro Elternteil und Kind 10 Arbeitstage − maximal 25 Tage
- Alleinerziehende bekommen 20 Tage pro Kind − maximal 50 Tage
Besonderheit 2024 und 2025: hier besteht noch ein erhöhter Anspruch
- pro Elternteil und Kind 15 Arbeitstage – maximal 35 Tage
- Alleinerziehende bekommen 30 Arbeitstage pro Kind – maximal 70 Tage
Ihr Plus:
Sie können sich in Ruhe um Ihr Kind kümmern und wir entlasten Sie finanziell.
- Sie erhalten von Ihrem Kinderarzt eine Bescheinigung,
- füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung aus und
- senden Sie diese nur mit der Post an: mhplus, 71632 Ludwigsburg.
Wichtig für Sie: Die Bescheinigung enthält vertrauliche Informationen und Angaben. Ihrer mhplus ist es wichtig, dass Ihre Daten gut geschützt sind.
Wenn Sie die Bescheinigung per E-Mail senden, ist der Schutz Ihrer Daten nicht sicher. Daher senden Sie uns bitte diese nur mit der Post.
Kennen Sie bereits unsere Online-Filiale? Hier können Sie Ihr Kinderkrankengeld auch online beantragen.
Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns. Ihre mhplus meldet sich dann bei Ihnen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Gut zu wissen Weitere Fragen und Antworten
Ihr Kind ist unfallversichert während des Besuchs
- von Krippen, Kindergärten, Horten oder
- Schulen
Das gilt auch für den Hin- und Rückweg.
Passiert Ihrem Kind etwas in dieser Zeit, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Sie erhalten dann von Ihrer mhplus „Kinder-Verletztengeld“.
Dieses zahlen wir Ihnen im Auftrag der Berufsgenossenschaft. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.
Sie erhalten in dieser Zeit von der Agentur für Arbeit Ihr Arbeitslosengeld I weiter bezahlt. Informieren Sie nur Ihre Agentur für Arbeit, wenn Ihr Kind krank ist und Sie es in dieser Zeit betreuen.
Bei einem Minijob zahlen Sie keine Beiträge an Ihre Krankenkasse und sind nicht selber versichert. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Kinder-Krankengeld.
Das Kinder-Krankengeld zahlt immer die Krankenkasse des Elternteiles, das die Betreuung des Kindes übernommen hat.
Beispiel:
Der Vater des Kindes und das Kind sind bei der mhplus versichert. Die Mutter ist bei einer anderen Krankenkasse versichert. Die Mutter hat das Kind betreut während es krank war. Sie hatte dadurch einen Gehaltsausfall.
Lösung:
Die Krankenkasse der Mutter prüft den Anspruch auf Kinder-Krankengeld.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist.
Wir können Kinderkrankengeld nur dann zahlen, wenn Sie selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Falls die Tage für das Kinderkrankengeld nicht ausreichen, können Eltern sich gegenseitig die Tage übertragen. Das ist möglich, wenn der andere Elternteil aus persönlichen oder beruflichen Gründen den Anspruch nicht selbst wahrnehmen kann. Den Antrag dazu erhalten Sie von der Krankenkasse, die den Anspruch überträgt.
Eine Übertragung ist möglich, wenn
- beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind,
- beide Elternteile einen Anspruch auf Krankengeld haben,
- der eine Elternteil das erkrankte Kind aus beruflichen Gründen nicht betreuen kann und
- der andere Elternteil seinen Anspruch schon komplett genutzt hat.
Wichtig:
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie von Ihrer Arbeit wieder freistellen kann.
Möchten Sie Ihren Anspruch auf Ihren Ehepartner übertragen? Dann informieren Sie uns bitte kurz. Gerne senden wir Ihnen dann die notwendigen Unterlagen.
Bitte lassen Sie sich den Termin bestätigen und schicken Sie uns den Nachweis.
Sie bekommen Kinderkrankengeld, wenn
- Sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind
- Sie mit Ihrem Kind zur stationären Behandlung als Begleitperson aufgenommen werden (ab 01.01.2024)
- ein Gehaltsausfall entstanden ist
- Ihr Kind gesetzlich krankenversichert und unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist
- die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist
- Sie keine andere Kinderkrankengeldleistung beziehen.
Wichtig für Sie: Bei Neugeborenen und Kindern bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres ist eine Begleitung immer medizinisch notwendig.
Ist Ihr Kind 9 Jahre alt oder älter? Dann reichen Sie uns bitte eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit ein.
Nein. In diesem Fall kann kein Kinderkrankengeld beansprucht werden.