Sozialversicherung Monatsmeldungen
Sobald Mitarbeitende Ihrer Firma noch zusätzliche Tätigkeiten in einem anderen Betrieb ausüben, kann es zur Aufforderung der Abgabe von Monatsmeldungen kommen. Aber was bedeutet das für Sie? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Sofern nach Prüfung der Entgeltmeldungen durch die Krankenkasse festgestellt wurde, dass die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2024: 5.175 Euro monatlich) überschritten wurde, fordert sich die zuständige Krankenkasse maschinell eine Monatsmeldung von Ihnen an. Dies geschieht in der Regel rückwirkend nach einem Jahreswechsel, Unterbrechungen oder dem Ende einer Beschäftigung. Nicht nur Sie, sondern auch alle weiteren Arbeitgeber der Mehrfachbeschäftigten werden informiert und zur Abgabe der Meldung aufgefordert.
Die Monatsmeldungen haben den Abgabegrund 58 und enthalten neben den Grunddaten auch das beitragspflichtige monatlich und einmalig gezahlte Arbeitsentgelt und die maßgeblichen Sozialversicherungstage.
Nach Abgabe der Monatsmeldungen erhalten Sie eine Krankenkassenmeldung, welche die Summe aller beitragspflichtigen Arbeitsentgelte der Mehrfachbeschäftigungen enthält.
- Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber durch von ihm darzulegende und ggf. zu beweisende Umstände in ihrem Beweiswert erschüttern.
- Rechtskreistrennung entfällt für Meldungen ab 2025 Die Kennzeichnung der Rechtskreise Ost und West sind seit vielen Jahren in den Meldungen und Beitragsnachweisungen vorzunehmen.
- Änderungen im eAU-Datenaustausch ab 2025 Ab 01.01.2025 wird es weitere Rückmeldegründe bei den eAU-Abfragen im Rahmen des Datenaustausches geben.