Wir legen Wert auf Sicherheit. Deswegen wird die Unterstützung für den Internet Explorer nicht mehr durch unsere Website bereitgestellt. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser, zum Beispiel Google Chrome, Firefox oder Edge
Telefon: 07141 9790-0
, E-Mail: info@mhplus.de
Zu sehen ist ein Mann, der seine Rechnungen kontrolliert und zusammenrechnet
Zurück

Sozialversicherung Monatsmeldungen

Sobald Mitarbeitende Ihrer Firma noch zusätzliche Tätigkeiten in einem anderen Betrieb ausüben, kann es zur Aufforderung der Abgabe von Monatsmeldungen kommen. Aber was bedeutet das für Sie? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Sofern nach Prüfung der Entgeltmeldungen durch die Krankenkasse festgestellt wurde, dass die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2024: 5.175 Euro monatlich) überschritten wurde, fordert sich die zuständige Krankenkasse maschinell eine Monatsmeldung von Ihnen an. Dies geschieht in der Regel rückwirkend nach einem Jahreswechsel, Unterbrechungen oder dem Ende einer Beschäftigung. Nicht nur Sie, sondern auch alle weiteren Arbeitgeber der Mehrfachbeschäftigten werden informiert und zur Abgabe der Meldung aufgefordert.

Die Monatsmeldungen haben den Abgabegrund 58 und enthalten neben den Grunddaten auch das beitragspflichtige monatlich und einmalig gezahlte Arbeitsentgelt und die maßgeblichen Sozialversicherungstage.

Nach Abgabe der Monatsmeldungen erhalten Sie eine Krankenkassenmeldung, welche die Summe aller beitragspflichtigen Arbeitsentgelte der Mehrfachbeschäftigungen enthält.

Zum Seitenanfang springen