Finanziell abgesichert mit Ihrer mhplus Krankengeld für Arbeitnehmer
Wenn Sie länger krank sind und nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihre mhplus Krankengeld. In den ersten 6 Wochen zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel Ihr Gehalt weiter. Danach zahlt Ihnen Ihre mhplus Krankengeld. Ihr Plus: Sie sind damit finanziell abgesichert.
Ab der 7. Woche gibt’s Krankengeld
Sobald Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn Sie
- stationär in einem Krankenhaus oder
- in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden.
Ihr Arbeitgeber zahlt in der Regel für die ersten 6 Wochen Ihr Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Daher gibt’s meistens ab der 7. Woche Krankengeld.
So einfach geht’s Antrag auf Krankengeld
Wenn Sie länger als die Entgeltfortzahlung krankgeschrieben sind, bekommen Sie von uns automatisch einen Fragebogen zum Krankengeld. Zur selben Zeit schreiben wir Ihren Arbeitgeber an und fordern die notwendigen Unterlagen an. Mit den Angaben berechnen wir dann Ihr Krankengeld.
mhplus Service-App Krankmeldung senden
Erhalten Sie den Durchschlag für die mhplus in Papierform? Dann lassen Sie uns diese zukommen.
Per Post oder nutzen Sie das mhplus Kontakt-Formular.
Senden Sie Ihre Krankmeldung an:
mhplus
71632 Ludwigsburg
Krankengeldrechner
Berechnen Sie die ungefähre Höhe Ihres Krankengeldes. Die tatsächliche Höhe hängt dann von den Angaben Ihres Arbeitgebers ab.
KrankengeldrechnerGut zu wissen Informationen zur Krankmeldung
Haben Sie eine Erkrankung die keine schwere Symptomatik vorweist? Dann ist eine Krankmeldung per Telefon möglich. Die Krankmeldung kann für bis zu 5 Kalendertage ausgestellt werden. Sprechen Sie einfach Ihren Arzt an.
Wenn Sie krank sind, teilen Sie es Ihrem Arbeitgeber gleich mit. Je nach Arbeitsvertrag kann das auch schon für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit notwendig sein. Klären Sie dies einfach mit Ihrem Arbeitgeber. Seit 01.01.2023 übermittelt Ihre mhplus die Daten des bisherigen Arbeitgeberdurchschlags an Ihren Arbeitgeber.
Normalerweise übermittelt Ihr Arzt den Durchschlag für die Krankenkasse elektronisch.
Erhalten Sie den Durchschlag für die mhplus in Papierform? Dann senden Sie uns diese innerhalb einer Woche zu. Nutzen Sie dafür gerne die mhplus Service-App.
Sind im Krankengeldbezug und die Arbeitsunfähigkeit endet? Dann stellt Ihr Arzt eine „Endbescheinigung“ aus.
Achten Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit auf eine lückenlose Feststellung.
Lückenlos bedeutet, dass Ihr Arzt Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit bestätigt (§ 46 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Krankmeldung bis Mittwoch die weitere Krankmeldung spätestens am Donnerstag ausgestellt werden muss. Bei einer Krankmeldung bis Freitag, ist die weitere Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Montag auszustellen.
Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos festgestellt, wird für diese Tage kein Krankengeld gezahlt.
Beispiele:
Arbeitsunfähigkeit vom 01.12. bis 14.12. (Dienstag)
-> Wird die Folgebescheinigung bis spätestens am 15.12. (Mittwoch) festgestellt, dann ist die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen.
Arbeitsunfähigkeit vom 01.12. bis 10.12. (Freitag)
-> Wird die Folgebescheinigung bis spätestens am 13.12. (Montag) ausgestellt, dann ist die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen.
Es gibt kein festes Datum, an dem Sie das Krankengeld ausgezahlt bekommen. Ihre mhplus zahlt Ihnen immer dann Ihr Krankengeld aus, wenn Sie
- uns eine weitere Krankmeldung senden und
- alle anderen Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind.
Wichtig für Sie:
Das Krankengeld zahlen wir immer rückwirkend und nicht im Voraus. Sie erhalten Ihr Krankengeld immer bis zum Datum, an dem Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Das Datum gibt er in der Krankmeldung an – im Feld „Festgestellt am“.
Beispiel:
Sie haben Ihre letzte Zahlung vom 15.01.2023 bis 31.01.2023 erhalten. Die Arbeitsunfähigkeit besteht bis voraussichtlich 24.02.2023.
Ihr Arzt gibt in Ihrer nächsten Krankmeldung am 21.02.2023 an, dass Sie voraussichtlich bis 24.03.2023 weiter krank sind.
Lösung:
Ihre mhplus zahlt Ihnen dann vom 01.02.2023 bis zum 21.02.2023 (Feststellungstag) Ihr Krankengeld. Da es sich bei dem „Arbeitsunfähig bis“-Datum auf Ihrer Bescheinigung immer nur um ein „voraussichtliches Datum“ handelt, zahlen wir immer nur bis zum Feststellungstag.
Wenn es sich um die letzte Zahlung handelt, ist das Feld „letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“ entscheidend! Ihr Arzt kreuzt dann das Feld „Endbescheinigung“ an.
Sie erhalten Ihr Krankengeld pro Kalendertag gezahlt. Erhalten Sie jedoch für jeden Tag im Monat Krankengeld, werden diese mit 30 Tagen berechnet.
Beispiel:
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihre Entgeltfortzahlung bis zum bis 31.12.2022. Sie erhalten dann Krankengeld ab 01.01.2023.
- Zahlung Krankengeld: vom 01.01.2023 – 31.01.2023 = 30 Tage
- Zahlung Krankengeld: vom 01.02.2023 – 28.02.2023 = 30 Tage
Ist der Monat nicht komplett mit Krankengeld belegt, bekommen Sie Ihr tägliches Krankengeld für die tatsächlichen Kalendertage.
Beispiel:
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihre Entgeltfortzahlung bis zum bis 15.01.2023. Sie erhalten dann Krankengeld ab 16.01.2023.
- Zahlung Krankengeld: vom 16.01.2023 – 31.01.2023 = 16 Tage
Wie von Ihrem Gehalt, zahlen Sie dann Beträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dabei zahlen Sie etwa die Hälfte der Beiträge. Den anderen Teil übernehmen wir für Sie. Ihr Plus: Die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt Ihre mhplus komplett für Sie.
Für über 23-jährige, die keine Kinder haben, fällt in der Pflegeversicherung ein Zusatzbeitrag an. Ihre Anteile ziehen wir automatisch von Ihrem Krankengeld ab.
Unser Service für Sie:
Ihre mhplus meldet die Zeiten des Krankengeldes direkt an Ihre Rentenversicherung. So brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern. Ein weiteres Plus ist, dass die Zeiten bei einem späteren Rentenanspruch berücksichtigt werden.
Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren Krankengeld bekommen. Das ist die höchste Anspruchsdauer. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.
Ihre mhplus informiert Sie schriftlich, wann Ihr Anspruch auf Krankengeld endet.
Es werden alle Zeiten angerechnet,
- in denen Sie wegen derselben oder
- einer weiteren hinzugetretenen Krankheit arbeitsunfähig sind, und
- in denen Ihr Krankengeld ruht. Zum Beispiel, solange Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter zahlt oder Sie Übergangsgeld während einer Rehabilitation bekommen.
Für dieselbe Krankheit gibt es maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren Krankengeld. Sie können wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn
- ein neuer 3-Jahres-Zeitraum begonnen hat,
- Sie bei erneuter Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind,
- Sie in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
- Sie beschäftigt waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Ärzte übermitteln den Durchschlag für die Krankenkasse online. Sie erhalten keine Durchschrift für die mhplus. Auch Ihren Durchschlag reichen Sie bitte nicht mehr ein.
Seit dem 01.01.2023 erhalten Sie auch keinen Durchschlag mehr für Ihren Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber fragt Zeiten, in denen Sie krank waren, online bei Ihrer mhplus ab.
Darf ich während des Krankengeldbezugs verreisen?
Wir möchten Ihre individuelle Situation gern mit Ihnen persönlich besprechen. Bitte kontaktieren Sie uns vor Antritt der Reise. Gerne beraten wir Sie.
Ich habe erst kürzlich ein neues Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Mein Arbeitgeber zahlt mir keine Entgeltfortzahlung. Wer zahlt mein Gehalt?
Wenn Sie in den ersten vier Wochen, nach Arbeitsaufnahme krank werden, zahlen die meisten Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung. Beantragen Sie in dem Fall einfach Krankengeld. Gerne prüfen wir, ob Sie in dieser Zeit Krankengeld erhalten.
Sie haben in den letzten 12 Monaten den Arbeitgeber gewechselt und haben auch hier Einmalzahlungen erhalten? Gerne prüft Ihre mhplus, ob wir diese bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigen können. Sprechen Sie uns einfach an.
Meldung der Entgeltersatzleistung an das Finanzamt
Welche Entgeltersatzleistungen werden dem Finanzamt gemeldet?
Dazu gehören beispielsweise Krankengeld und Mutterschaftsgeld sowie weitere Entgeltersatzleistungen, die wir im Folgenden auflisten:
- Wahltarif-Krankengeld und Versorgungskrankengeld
- Verletztengeld auch bei Erkrankung eines Kindes
- (Versorgungs-)Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes - auch aus Wahltarifen
- Mutterschaftsgeld und den Zuschuss dazu
- Übergangsgeld
- Krankengeld bei Spende von Organen und Geweben
Wir übermitteln die Höhe und den Zeitraum der im gesamten Kalenderjahr gezahlten Entgeltersatzleistungen direkt auf elektronischem Weg an das Finanzamt.
Unsere Tipps Informationen zur Wiedereingliederung
Oft ist es sinnvoll, nach einer längeren Krankheit die Arbeit nicht von „null auf hundert“ zu starten. Wenn Sie Ihre Arbeit teilweise verrichten können, haben Sie die Möglichkeit stundenweise Ihre Arbeit aufzunehmen. Bei diesem „sanften Einstieg“ arbeiten Sie zunächst weniger Stunden pro Woche als bisher. Auch Ihre Aufgaben können dabei geringer oder leichter sein. So nehmen Sie allmählich Ihre Berufstätigkeit wieder bis zum ursprünglichen Umfang auf.
Dazu bedarf es einer Zustimmung von Ihnen und Ihrem Arzt.
Dabei stimmen Sie sich mit Ihrem Arzt ab. Bitte informieren Sie auch Ihre mhplus hierüber.
Wenn Sie schrittweise beginnen möchten, erstellt Ihr Arzt zunächst einen Wiedereingliederungsplan. Darin legt Ihr Arzt fest, wie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zur vollen Arbeitsleistung gesteigert werden soll.
Der Plan erhält Angaben zu
- dem Beginn und Ende.
- zum Zeitumfang in den einzelnen Stufen.
- den Tätigkeiten und Belastungen, die vermieden werden sollen, und
- den notwendigen Bedingungen am Arbeitsplatz, die zu berücksichtigen sind.
Wenn Sie dann dem Plan zustimmen, kann es losgehen. Danach wird der Plan an die mhplus weitergeleitet.
Bitte schicken Sie den Plan zur Wiedereingliederung an:
mhplus
71632 Ludwigsburg
Während dieser Zeit sind Sie weiterhin arbeitsunfähig. Damit erhalten Sie Ihr Krankengeld weiter.
In der Regel stellt die stundenweise Tätigkeit einen wirtschaftlichen Nutzen dar. Daher prüfen wir individuell die Höhe des Krankengeldes.
Das Wichtigste ist Ihre Gesundheit. Bedarf es also während einer Wiedereingliederung einer Anpassung, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Dieser legt die Anpassung in einem neuen Plan fest. Informieren Sie bitte auch Ihre mhplus.
Das Wichtigste ist Ihre Gesundheit. Wenn Sie abbrechen oder unterbrechen müssen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Es kann sein, dass die mhplus bei einem Abbruch eine ärztliche Begründung benötigt.
Ist der Abbruch medizinisch oder betrieblich begründet, erhalten Sie weiterhin Krankengeld. Bitte informieren Sie bei einem Abbruch Ihre mhplus.
Ja. Sie können die Wiedereingliederung auch direkt nach einer ambulanten oder stationären Reha durchführen. Besprechen Sie dies noch während der Reha mit den Ärzten bzw. Betreuern. Der Wiedereingliederungsplan wird in dem Fall noch während der Reha eingeleitet.