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Wissenwertes Zahlen - Daten - Fakten

Keine Termine verpassen! Hier finden Sie die Beitrags Fälligkeitstermine.

Für Ihre Terminplanung:

Fälligkeit der Beiträge im Januar 2025

Die Sozialversicherungsbeiträge für Januar 2025 sind am 29.01.2025 fällig. 
Die Beitragsnachweise sind bis zum 27.01.2025 (0:00 Uhr) einzureichen.

Fälligkeit der Beiträge im Februar 2025

Die Sozialversicherungsbeiträge für Februar 2025 sind am 26.02.2025 fällig. 
Die Beitragsnachweise sind bis zum 24.02.2025 (0:00 Uhr) einzureichen.

Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Der 24. und der 31. Dezember sind ebenfalls sogenannte Bankfeiertage.


Die Beitragsnachweise müssen der mhplus spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die mhplus am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig abgeben können, schätzt die mhplus Ihre Beitragsschuld. 

Anpassung Dauerbeitragsnachweis

Aufgrund der Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und der Beiträge zum 1. Januar müssen Arbeitgeber ihren Dauerbeitragsnachweis anpassen.

Arbeitgeber, deren Mitarbeiter ein festes bzw. gleichbleibendes Monatsgehalt erhalten, können einen Dauerbeitragsnachweis übermitteln. Dementsprechend bleibt dieser Dauerbeitragsnachweis dann monatlich gleich und Arbeitgeber müssen lediglich bei Änderung der Bemessungsgrenzen oder bei einer Beitragssatzanpassung einen neuen Beitragsnachweis erstellen.

Bitte denken Sie daran, der mhplus BKK einen neuen Dauerbeitragsnachweis zur Fälligkeit im Januar 2025 vorzulegen.

Die maßgeblichen Fälligkeitstermine für das Jahr 2025 lauten:

Fälligkeitstermine 2025 (maßgeblich ist der Kassensitz der mhplus)

Hier erhalten Sie alle wichtigen Beiträge, Fälligkeiten, Rechengrößen und Beitragssätze zum ausdrucken

 

Monat01/202502/202503/202504/202505/202506/2025
Fälligkeit der Beiträge29.01.26.02.27.03.28.04.27.05.26.06.
Abgabe Beitragsnachweis27.01.24.02.25.03.24.04.23.05.24.06.
       
Monat07/202508/202509/202510/202511/202512/2025
Fälligkeit der Beiträge29.07.27.08.26.09.29.10.26.11.23.12.
Abgabe Beitragsnachweis25.07.25.08.24.09.27.10.24.11.19.12.

Sozialversicherungsrechengrößen 2025

 West & Ost
Rechtskreistrennung entfällt ab 2025
 
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
8.050 €96.600 €
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
9.900 €118.800 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
8.050 €96.600 €
Versicherungspflichtgrenze (JAE):
Kranken- u. Pflegeversicherung
6.150 €73.800 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
5.512,50 €66.150 €
Bezugsgröße
in der Sozialversicherung
3.745 €*44.940 €*
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung
50.493 € 

* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

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